16 - Familienzulagen (FamZ)
Familienzulagen
Familienzulagen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 36 |
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Utilisateurs | 17 |
Langue | English |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.09.2017 / 24.01.2023 |
Attribution de licence | Non précisé (Sozialversicherungen in der Schweiz (Compendiovoerlag)) |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20170927_kapitel_16_familienzulagen_famz
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Intégrer |
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Was und wofür sind FamZu?
Einmalige oder periodische Leistungen, die die finanzielle Belastung durch Kinder teilweise augleichen sollen
Wer ist der FamZG unterstellt?
- Voll- oder Teilzeitangestellte die nicht in der Landwirtschaft tätig sind
- ANobAG
Mindestlohn für FamZU?
- monatlich?
- jährlich?
- monatlich: Fr. 587
- jährlich: Fr. 7 050
=> bei mehreren AG werden Löhne zusammengerechnet
Welche Regelung gilt für FamZU wenn im Laufe 1 Monats eine Stelle angetreten oder verlassen wird?
Die monatliche Zulage wird pro Tag um 1/30 gekürzt
In welchen Fällen und während welcher gesetzlichen Frist sind FamZu bei Wegfall des Lohnanspruchs noch geschuldet?
(=> achtung Kantonale Abweichungen!)
Fälle:
- Verhinderung der Arbeitsleistung (Krankheit, Unfalls, Militär)
- Unbezahlter Urlaub
- Tod
gesetzliche Frist der weiteren Auszahlung der FamZU:
- Während des laufenden Monats sowie der 3 darauffolgenden Monaten
Nico. B. wird krank, während 5 Wochen erhält weiterhin vollen Lohn (Lohnfortzahlungspflich), ab 10. Juni nur noch Taggeld
=> Bis wann besteht FamZu-Anspruch?
Bis Ende September
(für laufenden Monat sowie 3 drauffolgende Monate)
Tina S. / Jahreslohn von 96 000 / erleidet Unfall/ ab 3 Tag Unfalltaggeld (80% des versicherten Lohns), differenz Betrag zu 100% wird weiterhin von AG bezahlt
Erhält Tina S. weiterhin FamZU?
Ja, Fr. 1 600 höher als min. Lohn 587 für FamZu
Fr. 96 000 / 12 = 8 000 x 80% = Fr. 6 400; 8 000 ./. Fr. 6 400 = Fr. 1 600
B. Tanner / Sabbattical 6 Monate ab 02. Januar 2016 / Arbeitswiederaufnahme am 5. Juli 2016
Wann endet Anspruch auf FamZu, wann beginnt sie wieder?
FamZu Endet Ende April 2016 / Anspruchsbeginn voll bereits ab 01. Juli 2016