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Verkehr 2 - K2

ETH Zürich - D-BAUG - Bahninfrastrukturen: Kapitel 2: Infrastrukturplanung

ETH Zürich - D-BAUG - Bahninfrastrukturen: Kapitel 2: Infrastrukturplanung

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Kartei Details

Karten 87
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 31.12.2016 / 10.04.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs

  • Fahrwegnetz: Schienennetz der Strecken und Knoten
  • Personenverkehrsanlagen: Bahnhöfe, Haltestellen, Umsteigeanlagen
  • Güterverkehrsanlagen: Verladeanlagen, Umschlaganlagen, Rangierbahnhöfe
  • Betriebsanlagen: Depots, Werkstätte, Werkhöfe
  • Anlagen im Strassenraum: Strassenbahnanlagen, Busspuren, Haltestellen

strategische Leitlinien der Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen

  • Erfüllung der erwarteten Anforderungen an die Infrastruktur hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Qualität
  • Einbezug der Möglichkeiten der besseren Nutzung der vorhandenen Infrastrukturen mittels weiterentwickelter Verkehrsmanagementverfahren (Steuerung, Regelung)
  • Berücksichtigung der raumplanerischen Zielsetzungen und der beabsichtigten Entwicklung der Landnutzung
  • Koordination mit anderen Verkehrssystemen, insbesondere Strassenverkehr, Luftfahrt und Schifffahrt

Grundanforderung an Bahnnetz

Bahnnetz stellt Kapazitäten mit einer bestimmten Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit zur Verfügung. Diese muss an jeder Stelle des Netzes grösser und mindestens gleich gross wie die Zugszahlen und deren Kapazitätsbedarf sein.

Gründe für ständigen Unterhaltsbedarf

  • Bahnnetz liegt unter freiem Himmel und ist Witterung und Naturgefahren ausgesetzt
  • Physische Interaktionen zwischen Zug und Fahrweg verschleissen die Materialien
  • Funktionale Anforderungen ändern sich und bedingen eine Anpassung der Anlagen an neue Bedürfnisse

Auslegung der Bahnnetze auf vier Lastfälle

  • Personenverkehr: Reisezüge
  • Güterverkehr: Güterzüge
  • Unterhalt: Nicht nutzbare Kapazität infolge Unterhaltsmassnahmen
  • Dienstfahrten: Nicht nutzbare Kapazität infolge innerbetrieblicher Bedürfnisse

Pfad von der Vision bis zur Inbetriebnahme

  • Langfristplanung: eine Projektion der Marktentwicklung und der Umfeldbedingungen ist realistischerweise über höchstens etwa 15 Jahre möglich. Für grosse Infrastrukturvorhaben sind längere Perspektiven nötig, welche aber mit 25 Jahren ihre oberste Grenze erreichen.
  • Mittelfristplanung: Mittelfristplanungen bewegen sich in einem besser agbesicherten zeitraum von 5 bis maximal 15 Jahren. Sie sollen bestimmte Objekte identifizieren und überschlägig dimensionieren. Der Zeithorizont vermag auch die Ralisierung grösserer Projekte abzudecken.
  • Kurzfristplanung: Die Kurzfrist-Periode von 0 bis 5 Jahren entspricht der finanziellen Mittelfrist-Periode. Sie umfasst insbesondere die Realisierungszeit kleiner und mittlerer Projekte. Objekte, welche nicht gleich zu Beginn dieser Periode ausgelöst werden, lassen sich indessen meist nicht mehr innerhalb derselben fertig stellen.

Staatliche Infrastrukturplanung

  • Planung des kontinentalen Netzes: langfrist
  • Planung des nationalen Netzes: langfrist
  • Planung des kantonalen und kommunalen Netzes: mittelfrist

Infrastrukturplanung der Eisenbahn-Infrastrukturunternehmungen (EIU)

  • Planung des Gesamtnetzes der Eisenbahn-Infrastrukturunternehmung: langfrist
  • Planung von zentralen Grossknoten: mittelfrist
  • Strecken und Bahnhöfe (Einzelobjektplanung): kurzfrist