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Verkehr 2 - K5

ETH Zürich - D-BAUG, Kapitel 5: Inbetriebnahme von Infrastrukturanlagen

ETH Zürich - D-BAUG, Kapitel 5: Inbetriebnahme von Infrastrukturanlagen


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Cartes-fiches 27
Langue Deutsch
Catégorie Code de la route
Niveau Université
Crée / Actualisé 23.12.2016 / 10.04.2023
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Inbetriebnahme Definition

  • Als Inbetriebnahme wird im Allgemeinen das «Einschalten» von einzelnen Apparaten oder Systemen verstanden.
  • Bei der Inbetriebnahme einer neuen Bahninfrastruktur handelt es sich um die Übergabe einer fertiggestellten, voll funktionsfähigen Anlage.
  • Im Rahmen der Inbetriebnahmephase respektive vor der formellen Inbetriebnahme sind diverse Inbetriebsetzungen vorzunehmen. Sie umfassen alle Teilsysteme und Komponenten, welche Funktionalitäten zur Gesamtfunktionalität des Werkes beisteuern.

Ziele der Inbetriebnahmephase

  • Ordnungsgemässe Realisierung: Sicherstellen, dass das System ordungsgemäss entworfen und realisiert sowie durch diverse Tests auf seine vollständige Funktionstüchtigkeit hin überprüft worden ist, sodass ein sicherer und zuverlässiger Betrieb garantiert werden kann.
  • Betriebsvorbereitung: Vorbereitung des Betriebs der neuen Anlage selber und von deren kommerziellen Nutzung. Vorbereitung der Erhaltungsorganisation. Vorbereitung und Umsetzung der neuen Angebots- und Produktionskonzepte.
  • Rahmenbedingungen: Gewährleistung der äusseren Voraussetzungen, dass die Anlage ihrem Zweck entsprechend genutzt werden kann, insbesondere in Netzbereichen ausserhalb des Projektes und bei den Fahrzeugen.

Teilziel der Inbetriebnahmephase:

Ordnungsgemässe Realisierung

Infrastruktur:

  • Konformität mit dem Werkvertrag
  • Vollständigkeit und Korrektheit der Ausführung
  • Funktionsfähigkeit der Komponenten und Subsysteme
  • Zusammenwirken der Komponenten und Subsysteme im Gesamtsystem (statisch, dynamisch)
  • Benutzbarkeit gemäss funktionalen Vorgaben der Bestellung
  • Abschlussdokumentation des ganzen Projekts
  • Projektrechnung und Projektabschluss

Teilziel der Inbetriebnahme:

Betriebsvorbereitung

Infrastrukutr:

  • Erhaltungskonzept und Beschaffung der nötigen Infrastrukuren, Fahrzeuge und Geräte, Ausbildung des Unterhaltpersonals
  • Ausbildung des Bedien- und Wartungspersonals
  • Interventionskonzept für Lösch- und Rettungsdienste, Beschaffung der nötigen Rettungsfahrzeuge, Ausbildung des Rettungspersonals
  • Aufstellen der Bedienvorschriften, Dokumentationen und Supportsysteme

Verkehrsunternehmungen:

  • Fahrzeugtests
  • Personalinstruktion
  • Dokumentation der Anlagenbenützung
  • Interventions- und Rettungskonzept in Zusammenarbeit mit Infrastruktur

Teilziel der Inbetriebnahmephase:

Rahmenbedingung

Infrastruktur:

  • Anlagenanpassungen ausserhalb des Projektperimeters, insbesondere zur Sicherstellung der nötigen Zulaufkapazität, Sicherung der dazu nötigen Finanzierung
  • Sicherstellung der Finanzierung des laufenden Betriebs der Anlage

Verkehrsunternehmungen:

  • Ausarbeitung der neuen Angebotskonzepte im Personen- und Güterverkehr
  • Umrüstung oder Anpassung vorhandener Fahrzeuge, Zulassungen
  • Beschaffung, Test und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge
  • Betriebsplanung
  • Kundenkommunikation und Werbung, Verkauf neuer Angebote

Räumliche Abgrenzung

  • Die räumlich oberste Betrachtungsebene ist der Korridor, in welchem das Projekt liegt und welcher von den Angebotsanpassungen betroffen ist; in diesem befinden sich potentiell weitere Infrastrukturanpassungen, welche im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Kernprojekt stehen.
  • Grossprojekte, zu denen Bahn-Infrastrukturprojekte im Regelfall zu zählen sind, sind aus organisatorischen Gründen in mehrere hierarchische Stufen unterteilt. Als Gesamtwerk bezeichnet man dabei das Gesamtprojekt im physischen Sinne, also die reale Anlage.
  • Teilprojekte bilden in sich abgeschlossene Teilbereiche des Gesamtwerkes.
  • Die einzelnen Teilwerke oder Gewerke wiederum bilden Subsysteme der Teilprojekte. Als Teilwerke werden meist technisch in sich geschlossene Systeme bezeichnet, welche ihrerseits als eigenständige Projekte geführt werden.

Zeitliche Abgrenzung

  • Die Inbetriebnahmephase im engeren Sinn beginnt zu jenem Zeitpunkt, in welchem die ersten Komponenten oder Subsysteme für Tests bereitstehen.
  • Die dazugehörigen Planungsarbeiten müssen indessen schon wesentlich früher beginnen und bilden meist sogar Teil der Offertenausschreibung.
  • Die Eisenbahn-Verkehrsunternehmungen als künftige Nutzer der Infrastruktur müssen eng in das Inbetriebnahmeprojekt einbezogen sein.
  • Besonders anspruchsvoll ist jene Inbetriebsetzungsphase, in welcher das Zusammenwirken der neuen Fahrzeuge mit der neuen Infrastruktur geprüft werden muss.

Beteiligte Akteure der Inbetriebnahme

  • Staat: Finanziert Projekte und spielt die Rolle des obersten Bauherrn.
  • Auftraggeber (Besteller): Gibt ein (Infrastruktur-)Projekt bei einem Ersteller in Auftrag und finanziert es.
  • Ersteller (Lieferant): Tritt gegenüber dem Auftraggeber in der Regel als Generalunternehmer (GU) auf und zeichnet für die plangemässe Erstellung des Gesamtprojekts verantwortlich.
  • Unterlieferant (Subunternehmer): Erstellt Teilsysteme und ist gegenüber dem GU verantwortlich.
  • Zulassungsbehörde: Vertritt die Interessen der öffentlichen Hand und überwacht die Einhaltung geltender Vorschriften.
  • Nutzer der Anlage: Im Fall von Bahn-Infrastrukturprojekten bilden die Eisenbahnverkehrs-Unternehmungen (EVU) als Kunden des Betreibers die Gruppe der eigentlichen Nutzer der Anlage.