Verkehr 2 - K5
ETH Zürich - D-BAUG, Kapitel 5: Inbetriebnahme von Infrastrukturanlagen
ETH Zürich - D-BAUG, Kapitel 5: Inbetriebnahme von Infrastrukturanlagen
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 27 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Code de la route |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 23.12.2016 / 10.04.2023 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20161223_verkehr_2_k5
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Intégrer |
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Inbetriebnahme Definition
- Als Inbetriebnahme wird im Allgemeinen das «Einschalten» von einzelnen Apparaten oder Systemen verstanden.
- Bei der Inbetriebnahme einer neuen Bahninfrastruktur handelt es sich um die Übergabe einer fertiggestellten, voll funktionsfähigen Anlage.
- Im Rahmen der Inbetriebnahmephase respektive vor der formellen Inbetriebnahme sind diverse Inbetriebsetzungen vorzunehmen. Sie umfassen alle Teilsysteme und Komponenten, welche Funktionalitäten zur Gesamtfunktionalität des Werkes beisteuern.
Ziele der Inbetriebnahmephase
- Ordnungsgemässe Realisierung: Sicherstellen, dass das System ordungsgemäss entworfen und realisiert sowie durch diverse Tests auf seine vollständige Funktionstüchtigkeit hin überprüft worden ist, sodass ein sicherer und zuverlässiger Betrieb garantiert werden kann.
- Betriebsvorbereitung: Vorbereitung des Betriebs der neuen Anlage selber und von deren kommerziellen Nutzung. Vorbereitung der Erhaltungsorganisation. Vorbereitung und Umsetzung der neuen Angebots- und Produktionskonzepte.
- Rahmenbedingungen: Gewährleistung der äusseren Voraussetzungen, dass die Anlage ihrem Zweck entsprechend genutzt werden kann, insbesondere in Netzbereichen ausserhalb des Projektes und bei den Fahrzeugen.
Teilziel der Inbetriebnahmephase:
Ordnungsgemässe Realisierung
Infrastruktur:
- Konformität mit dem Werkvertrag
- Vollständigkeit und Korrektheit der Ausführung
- Funktionsfähigkeit der Komponenten und Subsysteme
- Zusammenwirken der Komponenten und Subsysteme im Gesamtsystem (statisch, dynamisch)
- Benutzbarkeit gemäss funktionalen Vorgaben der Bestellung
- Abschlussdokumentation des ganzen Projekts
- Projektrechnung und Projektabschluss
Teilziel der Inbetriebnahme:
Betriebsvorbereitung
Infrastrukutr:
- Erhaltungskonzept und Beschaffung der nötigen Infrastrukuren, Fahrzeuge und Geräte, Ausbildung des Unterhaltpersonals
- Ausbildung des Bedien- und Wartungspersonals
- Interventionskonzept für Lösch- und Rettungsdienste, Beschaffung der nötigen Rettungsfahrzeuge, Ausbildung des Rettungspersonals
- Aufstellen der Bedienvorschriften, Dokumentationen und Supportsysteme
Verkehrsunternehmungen:
- Fahrzeugtests
- Personalinstruktion
- Dokumentation der Anlagenbenützung
- Interventions- und Rettungskonzept in Zusammenarbeit mit Infrastruktur
Teilziel der Inbetriebnahmephase:
Rahmenbedingung
Infrastruktur:
- Anlagenanpassungen ausserhalb des Projektperimeters, insbesondere zur Sicherstellung der nötigen Zulaufkapazität, Sicherung der dazu nötigen Finanzierung
- Sicherstellung der Finanzierung des laufenden Betriebs der Anlage
Verkehrsunternehmungen:
- Ausarbeitung der neuen Angebotskonzepte im Personen- und Güterverkehr
- Umrüstung oder Anpassung vorhandener Fahrzeuge, Zulassungen
- Beschaffung, Test und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge
- Betriebsplanung
- Kundenkommunikation und Werbung, Verkauf neuer Angebote
Räumliche Abgrenzung
- Die räumlich oberste Betrachtungsebene ist der Korridor, in welchem das Projekt liegt und welcher von den Angebotsanpassungen betroffen ist; in diesem befinden sich potentiell weitere Infrastrukturanpassungen, welche im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Kernprojekt stehen.
- Grossprojekte, zu denen Bahn-Infrastrukturprojekte im Regelfall zu zählen sind, sind aus organisatorischen Gründen in mehrere hierarchische Stufen unterteilt. Als Gesamtwerk bezeichnet man dabei das Gesamtprojekt im physischen Sinne, also die reale Anlage.
- Teilprojekte bilden in sich abgeschlossene Teilbereiche des Gesamtwerkes.
- Die einzelnen Teilwerke oder Gewerke wiederum bilden Subsysteme der Teilprojekte. Als Teilwerke werden meist technisch in sich geschlossene Systeme bezeichnet, welche ihrerseits als eigenständige Projekte geführt werden.
Zeitliche Abgrenzung
- Die Inbetriebnahmephase im engeren Sinn beginnt zu jenem Zeitpunkt, in welchem die ersten Komponenten oder Subsysteme für Tests bereitstehen.
- Die dazugehörigen Planungsarbeiten müssen indessen schon wesentlich früher beginnen und bilden meist sogar Teil der Offertenausschreibung.
- Die Eisenbahn-Verkehrsunternehmungen als künftige Nutzer der Infrastruktur müssen eng in das Inbetriebnahmeprojekt einbezogen sein.
- Besonders anspruchsvoll ist jene Inbetriebsetzungsphase, in welcher das Zusammenwirken der neuen Fahrzeuge mit der neuen Infrastruktur geprüft werden muss.
Beteiligte Akteure der Inbetriebnahme
- Staat: Finanziert Projekte und spielt die Rolle des obersten Bauherrn.
- Auftraggeber (Besteller): Gibt ein (Infrastruktur-)Projekt bei einem Ersteller in Auftrag und finanziert es.
- Ersteller (Lieferant): Tritt gegenüber dem Auftraggeber in der Regel als Generalunternehmer (GU) auf und zeichnet für die plangemässe Erstellung des Gesamtprojekts verantwortlich.
- Unterlieferant (Subunternehmer): Erstellt Teilsysteme und ist gegenüber dem GU verantwortlich.
- Zulassungsbehörde: Vertritt die Interessen der öffentlichen Hand und überwacht die Einhaltung geltender Vorschriften.
- Nutzer der Anlage: Im Fall von Bahn-Infrastrukturprojekten bilden die Eisenbahnverkehrs-Unternehmungen (EVU) als Kunden des Betreibers die Gruppe der eigentlichen Nutzer der Anlage.