Premium Partner

Wirtschaftsrecht

Für das 5. Semester Wirtschaftsinformatik HSW

Für das 5. Semester Wirtschaftsinformatik HSW

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Informatik
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.09.2015 / 30.09.2015
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/wirtschaftsrecht11
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/wirtschaftsrecht11/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Beschreibe die Rechtsquellenpyramide.

  1. EU - Recht
  2. Grundgesetz Deutschland
  3. Bundes- und Landesgesetze
  4. Rechtsverordnungen
  5. Satzungen
  6. Verträge

Wie lange kann ein Angebot noch wiederrufen werden?

Ein Angebot kann wiederrufen werden Vor oder Zeitgleich mit Zugang.

Wie lange bin ich an ein Angebot unter Abwesenden gebunden?

Ich bin so lange gebunden wie man unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort rechnen darf. (Post & Bedenkzeit oder E-Mail)

Es gibt verschiedene Formtypen (Formzwang) welche der Gesetzgeber unterscheidet. Bitte nennen Sie die.

  • Textform ( SMS / Email / pdf - abspeicherbar , druckbar)
  • Schriftform ( mit Unterschrift) Kündigung muss Schriftform Arbeitsvertrag oder Mietvertrag
  • --> AG kann nie mündlich kündigen
  • Öffentliche Beglaubigung ( Zeugnisse Städte, Gemeinden)
  • Notarielle Beurkundung Grundstückskaufvertrag, Gesellschaftsvertrag eine GmbH , Testamente

Bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Form ist der Vertrag nicht gültig.

Können Verträge so gestaltet sein das sie bindend werden, wenn der Vertragspartner sich nicht zurück meldet?

Grundsätzlich gilt : Schweigen bedeutet nichts.

Ausnahme = Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Erläutern Sie die Grundlagen zum Kaufmännischen Bestätigungsschreiben.

  • Beide Seiten müssen Kaufleute sein
  • Dem Bestätigungsschreiben sind mündlich, telefonisch Vertragsverhandlungen vorrausgegangen, deren Ergebnis bestätigt werden soll
  • Das Bestätigungsschreiben muss eindeutig abgefasst sein
  • Der Inhalt darf nicht so weit weg von den Vertragsverhandlungen sein, dass nicht mehr mit dem Einverständnis des Empfängers gerechnet werden darf
  • Der Absender darf nicht arglistig handeln
  • Der Absender widerspricht nicht unverzüglich nach Erhalt des Bestätigungsschreibens

Beschreiben Sie Geschäftsfähigkeit!

Die Geschäftsfähigkeit ist

Vollendung der Geburt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr  --- Geschäftsunfähigkeit

Vollendetes 7. bis vollendeten 18. Lebensjahr --- beschränkt geschäftsfähig

Ab vollendeten 18. Lebensjahr --- Voll geschäftsfähig

Wann kann eine Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen wirksam sein?

  • Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt ( vorher! )
  • Die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters erfolgt ( nachträglich )