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Wirtenfernkurs Aarau

Ausländerrecht

Ausländerrecht


Kartei Details

Karten 10
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 17.09.2015 / 28.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Visumverfahren nicht EU Einreise

  • Visumpflicht
  • EInreisegesuch(Botschaft,Konsulat)
  • Einreisebewilligung

Visumverfahren EU Einreise

  • AUsweise gelten in ganzer CH
  • Kantonswechsel ohne Bewilligungspflicht
  • Gültiger Ausweis
  • keine Einreisebewilligung

Visumverfahren EU-25 Zypern,Malta Arbeit/Aufenthalt

  • Kein Kontigent
  • Recht auf Aufenthaltsbewilligung
  • Freier Zugang zu Arbeitsmarkt

Visumverfahren EU-2 Bulgarien Rumänien Arbeit/Aufenthalt/Einreise

  • Einreise kontigentiert
  • max vier Monate
  • bevorzugt werden Schweizer/EU25, Beweispflicht des Arbeitgebers über notwendigkeit

Zulassungsvoraussetzungen nicht EU

  • Arbeitsvertrag
  • Unterkunft
  • Arbeitgeber muss Suchbemühung im Innlandmarkt glaubhaft darstellen
  • etc.

Aufenthaltsbewilligung B

  • 5 Jahr, kann verlängert werden
  • Wohn-Arbeitsort frei
  • Arbeitsverhältnis, unbefristet min 12 Monate
  • Personen die sich selbständig machen
  • keine Erwerbstätigkeit ausreichend MIttel

Kurzaufenthalt L

  • gleich lang wie Arbeitsvertrag gültig
  • max für 12 Monate ausgestellt
  • max 1 Jahr verlängern ohne Unterbruch

Niederlassungsbewilligung C

  • EU 15&EFTA nach ununterbrochenem AUfenthalt von 5 Jahren
  • EU17(mit Malta Zypern),EU 8,EU 2 nach zehn Jahren
  • Vorzeitige Erteilung wegen guter Integration möglich
  • unbefristet
  • alle 5 Jahre erneuern
  • Wohn-ARbeitsort ist frei