Vertragsrecht
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Kartei Details
Karten | 7 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 31.10.2014 / 05.11.2014 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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formloser Vertag
Eine Vereinbarung zu dem Gesetz keine Formvogabe stehen
Einfache Schriftlichkeit
Der inhalt des Vertrags kann von Hand oder mit dem Computer erfasst werden.
Der Gesetztgeber verlangt, dass Verträge unterschrieben sein müssen. Die elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Qualifizierte Schrieftlichkeit
Zur Gültigung verlangt das Gesetzt, dass nebst der Unterschrift noch weitere Teile eigenhändigt eingesezt werden oder dass bestimmte Voraussetztungen erfüllt sind.
Bsp. Bei einem Testament muss man den gesamten Inhalt von Hand geschrieben haben.
Öffentliche Beurkundung
Der Gesetztgeber verlangt, dass eine urkundsberechtigte Person, den Vertrag prüft, ob alle gesetzlichen Vorschrieften eingehalten wurden. Ist das der Fall, Bezeugt er es mit einer Unterschrieft oder einem Stempel.
Fromgebundener Vertag
Diese Vereinbarung ist an eine Form gebunden.
Register Eintrag
Gewisse Rechtsgeschäfte müssen nebst der öffentlichen Beurkundung auch noch in ein Register eingetragen werden.
Z.Bsp. Ein Hauskauf muss ins Grundbuch und die Gründung einer Aktiengesellschaft ins Handelregister eingetragen werden.
Veröffentlichung
Manche Bestimmungen verlangen, dass gewisse Rechtsvorgänge zu veröffentlichen sind, um sie jedermann bekannz zu machen, z.Bsp. im kantinsblatt. (Haus-oder Grundstückskauf)