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Versicherung

KV 2. Lehrjahr 2015

KV 2. Lehrjahr 2015


Set of flashcards Details

Flashcards 19
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Vocational School
Created / Updated 06.01.2015 / 28.01.2015
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Krankenversicherung Grundversicherung

-obligatorisch

-einheitliche Leistungen

-Grundlage ist das Kranken-versicherungsgesetz (KVG)

-es besteht Aufnahmepflicht

Leistungen: Ambulante Arztbehandlung

 

 

 

Krankenkasse Zusatzversicherung

•freiwillig

•unterschiedliche Leistungen

•Grundlage ist das Versicherungs-vertragsgesetz (VVG)

•es besteht keine Aufnahme-pflicht (d.h. Versicherungen können Interessierte auch ablehnen)

Prämiensparmöglichkeiten

HMO-Modell: in einer HMO-Gruppenpraxis

Anreiz: möglich viele Patienten zu behandeln

Hausarzt-Modell: bei Krankheitsfällen, vertraglich vereinbarte Hausarzt

Krankentaggeldversicherung

- Zwischen Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (max. 180T) und Gewährung der IV-Renten (nach 1-2J) droht Versicherungslücke!

- Drohende Lücke wird durch freiwillige, vegleichsweise preiswerte Krankentaggeldversicherung geschlossen.

Die Ergänzung über 60% ist durch eine Lebensvers. möglich.

Unfallversicherung

- obligatorisch, Teil der 2. Säule, AG muss AN gegen Unfall versichern

Teilzeitbeschäftigte versichert: Berufsunfall & Berufskrankheit; nicht versichert Nichtberufsunfall

Vollzeitbeschäftigte versichert: Berufsunfall & Nichtberufsunfall

Leistung: sämtliche Leistungen werden übernommen

Lohnausfall: -Taggeld von 80% des versicherten Lohnes bis arbeitsfähig oder Rente erhalten

                      - bei Invalidität werden Renten bezahlt; Ergänzung IV Versicherung

Hilflosenentschädigung

- dauernde Hilfe von Dritter

- Entschädigung: je nach schwere der Hilflosigkeit

Integritätsentschädigung

- zusätzlich, wenn dauerhafte erhebliche Schädigungen entstehen

- einmalige Auszahlungen (Prozentsatz der letzten versicherten Lohnes)

Hinterlassenenrente

erhalten die Hinterlassenen einer tödlichen Verunfallten Person

wittwe 40%

halbweise 15%

Vollweise 25% =70 % vom Lohn