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Verrechnungssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen in Bezug auf Zinsen und Dividenden

Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen

Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen


Kartei Details

Karten 38
Lernende 32
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.01.2013 / 01.09.2022
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was ist Gegenstand (Steuerobjekt) der Verrechnungssteuer?

  • Erträge des beweglichen Kapitalvermögens
  • Lotteriegewinne
  • Versicherungsleistungen

Welche Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen unterliegen der Verrechnungssteuer?

  • Zinsen aus inländischen Obligationen
  • Erträge aus inländischen Aktien, GmbH- und Genossenschaftsanteilen
  • Erträge aus Anteilen an einer kollektiven Kapitalanlage
  • Erträge aus Kundenguthaben bei inländischen Banken und Sparkassen

Wann liegen Obligationen im verrechnungssteuerlichen Sinn vor?

  • AO: mehr als 10 Gläubiger, Schuldbetrag mind. CHF 500'000.-
  • KO: mehr als 20 Gläubiger, Schuldbetrag mind. CHF 500'000.-

Bei welchen konkreten Sachverhalten ist bei inländischen Kapitalgesellschaften und Genosschenschaften die Verrechnungssteuer geschuldet?

  • Dividendenzahlungen
  • Ausgabe von Gratisaktien und Gratis-PS
  • Liquidation (inkl. Verlegung des Sitzes ins Ausland und Mantelhandel) von inländischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Was verstehen Sie unter einem Mantelhandel? Wie wird ein Mantelhandel steuerlich behandelt?

  • Verkauf der Mehrheit der Beteiligungsrechte
  • keine Tätigkeit mehr (inaktiv)
  • Aktiven in liquider Form

Unterliegt der Erwerb eigener Beteiligungsrechte durch eine inländische Kapitalgesellschaft der Verrechnungssteuer? Welches ist die gesetzliche Grundlage?

Ja, VStG Art. 4a

Zählen Sie Beispiele von verdeckten Gewinnausschüttungen auf! (4)

  • Kauf von Sachen und Rechten zu übersetzten Preisen
  • Verkauf von Sachen und Rechten unter dem Verkehrswert
  • Geschäftsmässig nicht begründete Aufwendungen
  • Verzicht auf der Gesellschaft oder Genossenschaft zustehende Erträge

In welchem Gesetzesartikel snd die Ausnahmen von der Verrechnungssteuerpflicht bei Erträgen des beweglichen Kapitalvermögens geregelt?

VStG Art. 5