Vermögen - Zusammenfassung - Block 08
Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich und Probandenversicherung, Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen, Privat Haftpflichtversicherung, Landwirtschafts Haftpflichtversicherung , Gebäude - Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden
Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich und Probandenversicherung, Haftpflichtversicherung von Vereinen und Veranstaltungen, Privat Haftpflichtversicherung, Landwirtschafts Haftpflichtversicherung , Gebäude - Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden
Kartei Details
Karten | 79 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 05.03.2014 / 16.03.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Entwicklungen
Nenne die 8 Entwicklungen im Medizinalbereich,
welche sich auf die Risikolandschaft
negativ auswirken
- Geringere psychologische Hemmschwelle zur Geltendmachung von Ansprüchen
- Überzogene Erwartungshaltung des Patienten aufgrund der grossen medizinischen Fortschritte
- Patientenfreundlichere Gerichtspraxis
- Zunehmende Bedeutung des Organisationsverschuldens
- Qualitäts- und/oder Sicherheitseinbussen aufgrund des zunehmenden Kostendrucks
- Erhöhtes Schadenpotenzial in der Lifesyle-Medizin
- Zunehmende Verlagerung von der stationären hin zur ambulanten medizinischen Behandlung mit entsprechenden Problemen
- Auswirkung durch die Medien bei undifferenzierter Berichterstattung über medizinische Fehlbehandlungen
Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Haftungsvoraussetzungen
Nenne die 4 Haftungsvoraussetzungen
bei medizinischen Behandlungen nach
Auftragsrecht
- Schaden
- Vertragsverletzung
- Adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der Vertragsverletzung
- Verschulden mit umgekehrter Beweislast (Exkulpationsbeweis)
Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Haftungsvoraussetzungen
Nenne die 4 Haftungsvoraussetzungen
bei medizinischen Behandlungen im
öffentlichen Recht
- Schaden
- Widerrechtlichkeit
- Adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der widerrechtlichen Handlung oder Unterlassung
- In der Regel kausale Freistellungshaftung
Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Definition
Wie lautet die Definition des
Behandlungsfehlers?
Verstoss gegen allg. anerkannte regeln der ärztlichen Wissenschaft und Praxis (Heilkunst) infolge eines Mangel an gehöriger Aufmeerksamkeit oder Vorsicht (Sorgfaltspflichtverletzung).
Die Anforderungena n die ärztlihen Sorgfaltspflicht richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, namtlich nach der Art des Eingriffs oder der behandlung, den damit verbundenen Risiken, dem Ermessensspielraum sowie den Mitteln und der Zeit, die dem Arzt im einzelnen Fall zur Verfügung stehen.
Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Beweislast
Wer trägt die Beweislast für den
Behandlungsfehler
Der Patient hat sowohl im Auftragsrecht (unter dem Titel Vertragsverletzung) als auch im öffentlichen Recht (unter dem Titel Widerrechtlichkeit) den Behandlungsfehler im Sinne einer ärztlichen Sorgfaltspflichtverletzung zu beweisen.
Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Arten der medizinischen Aufklärung
Welche 4 verschiedene Arten der
medizinischen Aufklärung unterscheidet man?
- Allg. Aufklärungsplficht:
über alles, was für Patienten von Interesse sein kann
- Eingriffsaufklärung:
Schafft erst die Vorraussetzung für die Rechtsmässigkeit des ärtzlichen Eingriffs. Mängel der Eingriffsaufklärung können nebst strafrechtlichen Konsequenzenn zu einem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch des Patienten führen
- Sicherungs- oder therapeutische Aufklärung:
Patient soll damit zur einem therapiegerechten Verhalten bewegt werden
- Aufklärung über wirtschaftliche Aspekte
der Behandlung
Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Eingriffsaufkärung
Welche Funktionen hat die
Eingriffsaufklärung?
Abschätung des Für und Wider eines Eingriffs
Dem Patienten muss plausibel dargelegt werden:
was, wann, warum und wie mit ihm geschehen wird.
Aus juristischer Sicht handelt es sich um eine Rechtspflicht zum Schutz der körperlichen Integrität wie dem Selbstbestimmungsrecht.
Im falle einer nicht ordnungsgemässen Aufklärung haftet der Arzt für sämtliche Folgen des Eingriffs, unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler begangen wurde.
Die Beweislast liegt beim Arzt, weshalb sich die Aufklärungspflicht zu einem Auffangtatbestand entwickelt hat.
Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich
Eingrifsfaufklärung
Wie lauten die 3 Elemente der
Eingriffsaufklärung?
- Diagnoseaufklärung
- Verlaufsaufklärung
- Risikoaufklärung