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Vermögen - Aufgaben - Block 5

Block 5

Block 5


Kartei Details

Karten 26
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 24.02.2014 / 24.02.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Haftpflicht

Welches sind die wesentlichen Merkmale des Schadeneintrittsprinzipes? Aus Ihrer Antwort sollten folgende Punkte hervorgehen:
 

  • Definition des Schadeneintrittes
  • Regelung des zeitlichen Geltungsbereiches bei Serienschäden
  • Umgang mit dem Vorrisiko (Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden)
  • Regelung der Nachmeldefrist
  • Definition des Zeitpunktes des Eintrittes bei Schadenverhütungskosten.

 

Als Zeitpunkt des Schadeneintrittes gilt derjenige, in welchem ein Schaden erstmals festgestellt

wird, wobei bei Personenschäden im Zweifelsfall auf die erstmalige Arztkonsultation abgestellt wird.

 

Sämtliche Schäden eines Serienschadens gelten als in dem Zeitpunkt eingetreten, in welchem der

erste Schaden eingetreten ist. Tritt der erste Schaden einer Serie vor Vertragsbeginn ein, so sind

alle Ansprüche aus Schäden der gleichen Serie nicht versichert.

Zeitlich unbeschränkte Deckung des Vorrisikos (Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht

wurden), soweit bei Abschluss des Vertrages keine Kenntnis von haftungsbegründenden Um-

ständen vorhanden war, wobei Leistungen aus einer allfälligen Vorversicherung vorgehen und von

der Versicherungssumme des aktuellen Vertrages in Abzug kommen.

 

Nachmeldefrist von 60 Monaten nach Vertragsende für während der Vertragsdauer eingetretene

Schäden.

 

Massgebender Zeitpunkt des Eintrittes bei Schadenverhütungskosten ist derjenige, in wel

chem erstmals festgestellt wird, dass ein Schaden unmittelbar bevorsteht.

 

Haftpflicht

Gemäss den Musterbedingung Betriebs-Haftpflichtversicherung sind Schadenverhütungskosten automatisch mitversichert. Unter welchen Voraussetzungen wird Versicherungsschutz für Schadenverhütungskosten gewährt?

  • Unvorhergesehenes Ereignis
  • Eintritt eines versicherten Personen- oder Sachschadens steht unmittelbar bevor

Haftpflicht

Gemäss den Musterbedingung Betriebs-Haftpflichtversicherung sind Schadenverhütungskosten automatisch mitversichert. Welche Schadenverhütungskosten bleiben von der Versicherung ausgeschlossen?

Kosten für

  • Massnahmen, die in einer zur richtigen Vertragserfüllung gehörenden Tätigkeit besteht
  • Massnahmen nach erfolgter Gefahrabwendung
  • die Beseitigung eines Gefährlichen Zustands
  • Massnahmen, die wegen Schneefalls oder Eisbildung ergriffen werden

Haftpflicht-Betriebshaft

Beschreiben Sie ein Beispiel zu den Schadenverhütungskosten

Aus einem Terrarium eines Zoologischen Gartens entweichen 2 äusserst gefährliche Gift- schlangen. Die Kosten für die Suchaktion sind versichert

Haftpflicht-Betriebshaft

Die Musterbedingungen des SVV zur Betriebs-Haftpflichtversicherung enthalten auch Bestimmungen für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen. Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz?

Haftung für einen vom VN verursachten Umweltschaden (Ökoschaden), ohne dass ein Personen- oder Sachschaden eintritt oder befürchtet werden muss.

NEIN

Haftpflicht-Betriebshaft

Die Musterbedingungen des SVV zur Betriebs-Haftpflichtversicherung enthalten auch Bestimmungen für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen. Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz?

Ansprüche im Zusammenhang mit Altlasten

NEIN

Haftpflicht-Betriebshaft

Die Musterbedingungen des SVV zur Betriebs-Haftpflichtversicherung enthalten auch Bestimmungen für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen. Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz?

Haftung des Versicherungsnehmers als Eigentümer eines betriebseigenen Sondermüllverbrennungsofens.

NEIN

Haftpflicht-Betriebshaft

Die Musterbedingungen des SVV zur Betriebs-Haftpflichtversicherung enthalten auch Bestimmungen für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen. Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz?

Haftung des Versicherungsnehmers als Eigentümer einer betriebseigenen Anlage zur Vorbehandlung von Abwässern

JA