Vermögen - Aufgaben - Block 5
Block 5
Block 5
Kartei Details
Karten | 26 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 24.02.2014 / 24.02.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Haftpflicht
Welches sind die wesentlichen Merkmale des Schadeneintrittsprinzipes? Aus Ihrer Antwort sollten folgende Punkte hervorgehen:
- Definition des Schadeneintrittes
- Regelung des zeitlichen Geltungsbereiches bei Serienschäden
- Umgang mit dem Vorrisiko (Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden)
- Regelung der Nachmeldefrist
- Definition des Zeitpunktes des Eintrittes bei Schadenverhütungskosten.
Als Zeitpunkt des Schadeneintrittes gilt derjenige, in welchem ein Schaden erstmals festgestellt
wird, wobei bei Personenschäden im Zweifelsfall auf die erstmalige Arztkonsultation abgestellt wird.
Sämtliche Schäden eines Serienschadens gelten als in dem Zeitpunkt eingetreten, in welchem der
erste Schaden eingetreten ist. Tritt der erste Schaden einer Serie vor Vertragsbeginn ein, so sind
alle Ansprüche aus Schäden der gleichen Serie nicht versichert.
Zeitlich unbeschränkte Deckung des Vorrisikos (Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht
wurden), soweit bei Abschluss des Vertrages keine Kenntnis von haftungsbegründenden Um-
ständen vorhanden war, wobei Leistungen aus einer allfälligen Vorversicherung vorgehen und von
der Versicherungssumme des aktuellen Vertrages in Abzug kommen.
Nachmeldefrist von 60 Monaten nach Vertragsende für während der Vertragsdauer eingetretene
Schäden.
Massgebender Zeitpunkt des Eintrittes bei Schadenverhütungskosten ist derjenige, in wel
chem erstmals festgestellt wird, dass ein Schaden unmittelbar bevorsteht.
Haftpflicht
Gemäss den Musterbedingung Betriebs-Haftpflichtversicherung sind Schadenverhütungskosten automatisch mitversichert. Unter welchen Voraussetzungen wird Versicherungsschutz für Schadenverhütungskosten gewährt?
- Unvorhergesehenes Ereignis
- Eintritt eines versicherten Personen- oder Sachschadens steht unmittelbar bevor
Haftpflicht
Gemäss den Musterbedingung Betriebs-Haftpflichtversicherung sind Schadenverhütungskosten automatisch mitversichert. Welche Schadenverhütungskosten bleiben von der Versicherung ausgeschlossen?
Kosten für
- Massnahmen, die in einer zur richtigen Vertragserfüllung gehörenden Tätigkeit besteht
- Massnahmen nach erfolgter Gefahrabwendung
- die Beseitigung eines Gefährlichen Zustands
- Massnahmen, die wegen Schneefalls oder Eisbildung ergriffen werden
Haftpflicht-Betriebshaft
Beschreiben Sie ein Beispiel zu den Schadenverhütungskosten
Aus einem Terrarium eines Zoologischen Gartens entweichen 2 äusserst gefährliche Gift- schlangen. Die Kosten für die Suchaktion sind versichert
Haftpflicht-Betriebshaft
Die Musterbedingungen des SVV zur Betriebs-Haftpflichtversicherung enthalten auch Bestimmungen für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen. Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz?
Haftung für einen vom VN verursachten Umweltschaden (Ökoschaden), ohne dass ein Personen- oder Sachschaden eintritt oder befürchtet werden muss.
NEIN
Haftpflicht-Betriebshaft
Die Musterbedingungen des SVV zur Betriebs-Haftpflichtversicherung enthalten auch Bestimmungen für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen. Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz?
Ansprüche im Zusammenhang mit Altlasten
NEIN
Haftpflicht-Betriebshaft
Die Musterbedingungen des SVV zur Betriebs-Haftpflichtversicherung enthalten auch Bestimmungen für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen. Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz?
Haftung des Versicherungsnehmers als Eigentümer eines betriebseigenen Sondermüllverbrennungsofens.
NEIN
Haftpflicht-Betriebshaft
Die Musterbedingungen des SVV zur Betriebs-Haftpflichtversicherung enthalten auch Bestimmungen für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen. Besteht in diesem Fall Versicherungsschutz?
Haftung des Versicherungsnehmers als Eigentümer einer betriebseigenen Anlage zur Vorbehandlung von Abwässern
JA