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Verdeckte Vorteilszuwendung

Kapital 534

Kapital 534


Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 15.01.2015 / 08.11.2020
Lizenzierung Keine Angabe
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Welche drei Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine verdeckte Vorteilszuwendung vorliegt?

  • Gesellschaft erbringt eine Leistung an Beteiligten, damit der Gewinn zu tief ausfällt
  • Empfänger erbringt keine angemessene Gegenleistung (Empfänger wird begünstigt)
  • handelnde Organe müssen die verdeckte Vorteilszuwendung erkennen

Handelt es sich bei der verdeckten Vorteilszuwendung um ein erlaubtes Mittel der Steuerplanung?

Nein!

Gründe: Es werden bei der Entdeckung Korrekturen vorgenommen. Es kann strafrechtliche Folgen haben.

In welche zwei Unterarten lassen sich die verdeckten Vorteilszuwendungen unterscheiden? Beispiele nennen!

verdeckte Gewinnausschüttung
geschäftsmässig nicht begründeter Aufwand wurde verbucht
Beispiel: private Lebenshaltungskosten wird der ER als Aufwand belastet / zu hohes Salär wird ausbezahlt

Gewinnvorwegnahme
ein Ertrag für die Gesellschaft wird in der ER nicht gebucht
Beispiel: Beteiligte zahlen der Gesellschaft keine Schuldzinsen (fehlende Buchung: FlüMi / Zinsertrag)
Beispiel: Verkauf von Gegenstand an Beteiligte zum Buchwert statt Verkehrswert (fehlende Buchung: FlüMi / Ertrag aus Anlageverkauf)

Stimmt die Aussage, daass jede verdeckte Vorteilszuwendung eine Gewinnaufrechnung bei der leistenden Gesellschaft zur Folge hat?

Grundsätzlich ja, da die ER ja manipuliert wurde.

Ausnahme: die stillen Reserven, die bereits versteuert werden.

Unterliegt jede geldwerte Leistung (verdeckte Vorteilszuwendung) der VST? Kann sodann das Meldeverfahren angewendet werden?

Die VST wird ausgelöst (Mehrgewinn)

Da es eine Steuerumgehung ist, kommt das Meldeverfahren nicht zum Zug. Es kommt zu einer Nettoausschüttung (Hochrechnung auf 100)

Zeitigt eine verdeckte Vorteilszuwendung auch Einkommenssteuerfolgen für die Beteiligten? Inwiefern? Gibt es Ausnahmen?

Es liegt i.d.R. Einkommen nach Art. 20, Abs. 1, Bst. c DBG vor.

Kein Einkommen ist es dann, wenn die Leistung bereits versteuert worden ist (z.B. als Lohn)

Sind Darlehen der Kapitalgesellschaft an ihre Beteiligten steuerlich zu akzeptieren? Welche Einschränkungen gibt es? Beleuchten Sie in diesem Zusammenhang auch allfällige Steuerfolgen.

Ja, es ist aber einen marktüblichen Zins zu nehmen, da es sonst keinem Drittvergleich standhält.

Wenn die Gesellschaft einen zu tiefen Zins erhält, liegt eine verdeckte Vorteilszuwendung vor (Gewinnvorwegnahme).

Was verstehen Sie unter der Bevorteilung nahestehender Dritter? Nennen Sie auch hier die Steuerfolgen.

Ähnlich wie die normale verdeckte Vorteilszuwendung. Es wird keine angemessene Gegenleistung erbracht, die Mittel wird aber an nahestehende Dritte weitergeleitet. Die Folgen sind die gleichen:

Gewinnaufrechnung bei der Gesellschaft, Einkommen bei den Beteiligten (unter Berücksichtigung Teilbesteuerung)