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Umweltschmutz

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Kartei Details

Karten 85
Sprache Deutsch
Kategorie Naturkunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 08.07.2014 / 30.08.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Abfall laut KrWG

alle Stoffe oder Gegenstände,

  • derer sich ihr Besitzer entledigt
  • entledigen will
  • oder entledigen muss

Entledigen

Entsorgung durch Verwerten oder Beseitigung

Abkürzung KrWg

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Zweck des KrWG

Förderung der Kreislaufwirtschaft zur

  • Schonung der natürlichen Ressourcen
  • Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung

Wann "Beseitigung" Vorrang vor "Verwertung"

wenn die Beseitigung der Abfälle den Schutz von Mensch und Umwelt besser gewährleistet. Zu beurteilen sind hierbei:

  • zu erwartende Emissionen
  • Schonung der natürlichen Ressourcen
  • Verhältnis zwischen einzusetzender und zu gewinnender Energie
  • Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur Verwertung bzw. in Erzeugnissen daraus

Wann "Verwertung" Vorrang vor "Beseitigung"

wenn

  • umweltverträglicher
  • ein Markt vorhanden
  • wirtschaftlich zumutbar
  • technisch möglich

Drei Verwertungsverfahren nach Anhang II B KrW-/AbfG

  • R1 Rückgewinnung von Lösemitteln
  • R5 Regenerieren von Säuren oder Basen
  • R9 Verwendung als Brennstoff

Drei Beseitigungsverfahren nach Anhang II A KrW-/AbfG

  • D1 Ablagerung in oder auf dem Boden (Deponie)
  • D6 Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme des Meeres
  • D12 Dauerlagerung, z.B. von Behältern in einem Bergwerk