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Umwandlung/Gründung von Rechtsformen

Gründung einer GmbH durch Vereinigung zweier Einzelunternehmen, Umwandlung Einzelunternehmen in AG mit Verbuchung der Neubewertung, Umwandlung Einzelunternehmen in AG ohne Verbuchung der Neubewertung

Gründung einer GmbH durch Vereinigung zweier Einzelunternehmen, Umwandlung Einzelunternehmen in AG mit Verbuchung der Neubewertung, Umwandlung Einzelunternehmen in AG ohne Verbuchung der Neubewertung


Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 25.11.2014 / 18.06.2017
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was sind die Gründe für eine Umwandlung der Rechtsform?

  • Haftung
  • Kapitalbeschaffung
  • Partner/Teilhaber
  • Sicherheit
  • Ruf

Wie sind die steuerlichen Aspekte bei einer Umwandlung bei

  • stillen Reserven
  • Emissionsabgabe

stille Reserven: keine Versteuerung bei Umwandlung (Umwandlung kann also zu Buchwerten erfolgen)

Emissionsabgabe: wird vom Nennwert der neuen Beteiligungsrechte abzgl. Freigrenze (1 Mio. CHF) erhoben, sofern das Unternehmen vorhin mindestens 5 Jahre bestand

Welches Konto wird bebucht für die Neubewertung?

Bewertungsdifferenzen

Muss eine Neubewertung vorgenommen werden bei einer "reinen Umwandlung" (Beteiligungsverhältnisse bleiben gleich)?

Nein. Ob die Auflösung der stillen Reserven sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Was geschieht bei einer "gemischten Umwandlung", wo sich die Beteiligungsverhältnisse ändern?

  • evtl. Ausscheiden von Aktiven und Fremdkapital (z.B. Wegfall der Liegenschaft)
  • evtl. Neubewertung von Aktiven und Fremdkapital

Welche Beträge sind bei der Auflösung eines Einzelunternehmens vom Inhaber als Einkommen zu versteuern und AHV-pflichtig, wenn eine Neubewertung durchgeführt wurde?

  • Saldo Bewertungsdifferenzen
  • evtl. stille Reserven auf Liegenschaften infolge Überführung ins Privatvermögen

Welche Konten werden üblicherweise geführt bei der Gründung der AG (nach Erstellung der Übergabebilanz)?

  • Aktionäre (Zeichnung)
  • Agio (Aufgeld)
  • Einbringungskonto Aktionär (Unterkonto Aktionär, bezugnehmend auf Übergabebilanz)