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Strafrecht BT

Definitionen Strafrecht BT

Definitionen Strafrecht BT


Kartei Details

Karten 56
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 02.11.2012 / 03.08.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

tötet, wer bereits im Tötungsakt selbst geschlechtliche Befriedigung sucht (Lustmord) oder seine sexuelle Lust an der Leiche befriedigen möchte.

Habgier

Übersteigertes Gewinnstreben um jeden Preis

Niedrige Beweggründe

Motive, die sittlich auf tiefster Stufe stehen und daher besonders verachtenswert sind

Heimtücke

Ausnützen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit

Arglos

ist wer sich keines Angriffs auf Leib und Leben versieht

Wehrlos

ist, wer in seiner Verteidigungsfähigkeit zumindest erheblich eingeschränkt ist

Grausam

Aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügen, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen

Gemeingefährlich

ist ein Mittel, dessen Wirkungsweise nicht beherrschbar ist und daher wie Gefahr für eine Vielzahl von Menschen von Menschen mit sich bringt