Strafrecht
Definitionen Nötigung, Raub, Erpressung, Angriff auf Kfz-Führer
Definitionen Nötigung, Raub, Erpressung, Angriff auf Kfz-Führer
Kartei Details
Karten | 28 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 20.03.2011 / 07.02.2015 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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auf frischer Tat betroffen
In Tatortnähe und alsbald nach Tatausführung
Vermögen
Summe aller geldwerten Rechte und Güter einer Person, abzüglich der Verbindlichkeiten
stoffgleich
wenn der rechtswidrige Vermögensvorteil und der eingetretene Schaden auf derselben Vermögensverfügung beruhen, der Vermögensvorteil also unmittelbar die Kehrseite des Schadens bildet
kausal
jeder Vorgang oder jede Handlung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfällt
Gewalt
physisch wirkender Zwang
Gewaltformen
vis absoluta: Willensbildung des Opfers wird unmöglich gemacht,
vis compulsiva: Willensbildung des Opfers in eine bestimmte Richtung
Drohen mit empfindlichem Übel
Inaussichtstellen eines erheblichen Nachteils, dessen Verwirklichung der Täter als in seiner Macht stehen hinstellt und dessen Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten i.S.d. Täterverlangens zu motivieren
Verwerflich
grob sizialwidrig und wegen seines grundsätzlich anstößigen Charakters in besonders hohem Maße zu missbilligen