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Strafrecht

Definitionen Nötigung, Raub, Erpressung, Angriff auf Kfz-Führer

Definitionen Nötigung, Raub, Erpressung, Angriff auf Kfz-Führer

Nicht sichtbar

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Kartei Details

Karten 28
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.03.2011 / 07.02.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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auf frischer Tat betroffen

In Tatortnähe und alsbald nach Tatausführung

Vermögen

Summe aller geldwerten Rechte und Güter einer Person, abzüglich der Verbindlichkeiten

stoffgleich

wenn der rechtswidrige Vermögensvorteil und der eingetretene Schaden auf derselben Vermögensverfügung beruhen, der Vermögensvorteil also unmittelbar die Kehrseite des Schadens bildet

kausal

jeder Vorgang oder jede Handlung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfällt

Gewalt

physisch wirkender Zwang

Gewaltformen

vis absoluta: Willensbildung des Opfers wird unmöglich gemacht,

vis compulsiva: Willensbildung des Opfers in eine bestimmte Richtung

Drohen mit empfindlichem Übel

Inaussichtstellen eines erheblichen Nachteils, dessen Verwirklichung der Täter als in seiner Macht stehen hinstellt und dessen Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten i.S.d. Täterverlangens zu motivieren

Verwerflich

grob sizialwidrig und wegen seines grundsätzlich anstößigen Charakters in besonders hohem Maße zu missbilligen