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Staats- und Verfassungsrecht

Schutzbereiche der Grundrechte

Schutzbereiche der Grundrechte


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 16.02.2011 / 08.05.2016
Attribution de licence Pas de droit d'auteur (CC0)
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Artikel 1

Wenn der Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wird

Artikel 2 (2) S1

- Leben: umfasst das ganze Leben – auch das werdende

- Körperl. Unversehrtheit: körperliche und psychische Gesundheit

- Schutz vor körperl. Eingriffen, Schmerzen und psychischen Beeinträchtigungen

Artikel 2 (2) S2

- Geschützt ist die körperl. Bewegungsfreiheit

- Körperl. Bewegungsfreiheit: jeden beliebigen Ort aufzusuchen -> der Weg

- Nicht: Staatliche Aufforderung an einem bestimmten Ort zu erscheinen

Artikel 11

- Recht an jedem öffentlich zugänglichen Ort Aufenthalt o. Wohnsitz zu nehmen -> Ziel

- Aufenthalt: das vorrübergehende Verweilen an einem bestimmten Ort

- Gilt bei Einreise – nicht bei Ausreise

Artikel 5 (1)

-Meinungsfreiheit-

- Jede Meinungsäußerung, auch emotionale und polemische

- Jede Form und Verbreitung der Meinungsäußerung

- Nicht: bewusst falsche Meinungsäußerungen

Artikel 4 (1)

- Glauben zu haben

- Nach Glauben zu handeln

Artikel 5 (1)

-Informationsfreiheit-

- Sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren (Zeitung, TV, Internet)

- Geschützt ist der Konsument

Artikel 5 (1)

-Pressefreiheit-

- Presse: alle Druckererzeugnisse (Zeitungen, Magazine, Bücher, Ton- Bildträger)

- Schutz reicht von Gewinnung der Information bis zur Verbreitung

- Geschützt sind Journalisten, Redakteure, Verleger und Verfasser von Druckerzeugnissen