Staats- und Verfassungsrecht
Schutzbereiche der Grundrechte
Schutzbereiche der Grundrechte
Fichier Détails
Cartes-fiches | 25 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 16.02.2011 / 08.05.2016 |
Attribution de licence | Pas de droit d'auteur (CC0) |
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Intégrer |
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Artikel 1
Wenn der Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wird
Artikel 2 (2) S1
- Leben: umfasst das ganze Leben – auch das werdende
- Körperl. Unversehrtheit: körperliche und psychische Gesundheit
- Schutz vor körperl. Eingriffen, Schmerzen und psychischen Beeinträchtigungen
Artikel 2 (2) S2
- Geschützt ist die körperl. Bewegungsfreiheit
- Körperl. Bewegungsfreiheit: jeden beliebigen Ort aufzusuchen -> der Weg
- Nicht: Staatliche Aufforderung an einem bestimmten Ort zu erscheinen
Artikel 11
- Recht an jedem öffentlich zugänglichen Ort Aufenthalt o. Wohnsitz zu nehmen -> Ziel
- Aufenthalt: das vorrübergehende Verweilen an einem bestimmten Ort
- Gilt bei Einreise – nicht bei Ausreise
Artikel 5 (1)
-Meinungsfreiheit-
- Jede Meinungsäußerung, auch emotionale und polemische
- Jede Form und Verbreitung der Meinungsäußerung
- Nicht: bewusst falsche Meinungsäußerungen
Artikel 4 (1)
- Glauben zu haben
- Nach Glauben zu handeln
Artikel 5 (1)
-Informationsfreiheit-
- Sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren (Zeitung, TV, Internet)
- Geschützt ist der Konsument
Artikel 5 (1)
-Pressefreiheit-
- Presse: alle Druckererzeugnisse (Zeitungen, Magazine, Bücher, Ton- Bildträger)
- Schutz reicht von Gewinnung der Information bis zur Verbreitung
- Geschützt sind Journalisten, Redakteure, Verleger und Verfasser von Druckerzeugnissen