Premium Partner

SchKG 8 - Sicherungsmittel

Studer/Studer, Übungsbuch Schuldbetreibung- und Konkursrecht, 2. Aufl., Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2013 Zweck, Retention, Arrest, Paulianische Anfechtung

Studer/Studer, Übungsbuch Schuldbetreibung- und Konkursrecht, 2. Aufl., Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2013 Zweck, Retention, Arrest, Paulianische Anfechtung


Kartei Details

Karten 18
Lernende 20
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 15.03.2016 / 31.01.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (Studer/Studer, Übungsbuch Schuldbetreibung- und Konkursrecht, 2. Aufl., Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2013)
Weblink
https://card2brain.ch/box/schkg_8_sicherungsmittel
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/schkg_8_sicherungsmittel/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

1. Welche Sicherungsmittel sind im SchKG vorgesehen?

  • Retentionsrecht (SchKG 283 f.)
  • Arrest (SchKG 271 ff.
  • Paulianische Anfechtung (SchKG 285 ff.)

2. Welche der folgenden Forderungen ist mit einem Retentionsrecht verknüpft, welches mittels eines Begehrens um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses beim Betreibungsamt geltend gemacht werden muss?

  1. Mietzins der Privatwohnung, wenn der Mieter als Inhaber einer Einzelunternehmung im Handelsregister eingetragen ist.
  2. Mietzins des Geschäftslokals, wenn der Mieter als Inhaber einer Einzelunternehmung im Handelsregister eingetragen ist.
  3. Mietzins der Privatwohnung, die eine AG für ihren Mitarbeiter gemietet hat
  4. Mietzins eines Autoabstellpraltz für ca. 50 Fahrzeuge, die eine GmbH als Verkaufs-/Ausstellungsplatz für Occasionsfahrzeuge gemietet hat. 

Voraussetzungen gem. SchKG 283 Abs. 1:

  • Miet- oder Pachtzinsen
  • für Geschäftsräume

Nur für den Mietzins des Geschäftslokals (egal, ob der Mieter im Handelsregister eingetragen ist oder nicht) kann ein Retentionsbegehren beim Betreibungsamt gestellt werden (SchKG 283 Abs. 1).

Unter den Begriff des Raumes fällt jede horizontal und vertikal abgeschlossene Einheit. In weiter Auslegung des Raumbegriffes hat das BGer entschieden, dass eine bauliche Anlage mit dreidimensionaler Ausdehnung als Raum betrachtet werden kann. Einer Autowaschanlage, deren Waschboxen nach vorne offen waren, wurde daher Raumqualität zuerkannt. Beim Ausstellungsplatz handelt es sich daher nicht um eine Räumlichkeit.

3. Welche weiteren Retentionsrechte unterliegen der Anwendung von SchKG 283?

SchKG 283 gilt für das 

  • mietrechtliche Retentionsrecht (OR 268 ff.)
  • pachtrechtliche Retentionsrecht (OR 299c)
  • Retentionsrecht der Stockwerkeigentümergemeinschaft (ZGB 712k),
  • Retentionsrecht des Gast- und Stallwirts (OR 491)
  • Retentionsrecht des Verpächters nach Landwirtschaftsgesetz (OR 276a und LPG 25b). 

Für alle übrigen Retentionsrechte ist die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses nicht zulässig, denn der Gläubiger kann unmittelbar eine Betreibung auf Pfandverwertung stellen.

4. Welche Forderungen umfasst das Retentionsrecht des Vermieters?

  • Von der Retensionsicherung erfasst sind
  • Mietzinsforderungen
  • mietzinsähnliche Forderungen z.B.
    • Nebenkosten,
    • Entschädigungen für Instandstellung des Mietobjektes
    • Entschädigungsforderungen für unberechtigte Geschäftraumbenützung nach Ablauf der Mietzeit
    • Verzugszinsen
    • Retensionskosten
    • Betreibungskosten
    • Rechtsöffnungskosten

Nicht erfasst sind:

  • Sicherheitsleistungen des Mieters
  • reine Schadenersatzforderungen
  • Ersatzansprüche
  • Ausweisungskosten

5. aus welchem Grund hat das Betreibungsamt dem Schuldner die Aufnahme der Retentionsurkunde nicht vorgängig bekannt zu geben?

Die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses ist eine sichernde Massnahme.

Deshalb ist weder die Ankündigung noch die Teilnahme des Schuldners notwendig. Eine Ankündigung könnte sich eher kontraproduktiv auswirken.

6. Was versteht man unter der Prosequierung der Retention?

In der Retentionsurkunde, welche das Betreibungsamt erstellt, wird dem Gläubiger eine Frist von 10 Tagen angesetzt, um die Retentions zu prosequieren bzw. die Betreibung auf Faustpfandverwertung einzuleiten.

7. Welches sind die Voraussetzungen dafür, dass das Gericht einen Arrest bewilligt?

Der Gläubiger hat glaubhaft zu machen (Arrestvoraussetzungen, SchKG 272):

  1. bestehende Forderung
  2. vorliegender Arrestgrund 
  3. vorhandene Vermögensgegenstände des Schuldners

7a. Wie ist die örtliche Zuständigkeit bei der Arrestbewilligung?

  • Gericht des Betreibungsortes oder
  • Gericht des Ortes, wo sich die Vermögensgegenstünde befinden (SchKG 272 Abs. 1).