Premium Partner

Rechtskunde Teil II som

Teil 2

Teil 2

Kartei Details

Karten 109
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 23.09.2012 / 14.06.2013
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/rechtskunde_teil_ii_som
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/rechtskunde_teil_ii_som/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welche Verträge gehören zu den Innominatverträgen?

Leasing,

Alleinvertriebsvertrag,

Franchisvertrag,

Lizenzvertrag

Was gilt allgemein für die Innominatverträge?

Keine Formvorschriften, keine Regelung der Beendigung: Zeitablauf oder Kündigung, keinen Mindestinhalt

Wie heissen die Parteien beim Leasing und was sind deren Willensäusserungen?

der Leasinggebenden:

•Übergabe des Leasingobjektes

•Leasingobjekt zum Gebrauch und zur Nutzung für eine vereinbarte Zeit überlassen

der Leasingnehmenden:

•Bezahlung des Leasingzinses

•Übernahme der Unterhaltskosten

•Rückgabe des Leasingobjektes nach Ablauf der vereinbarten Zeit

Welches sind die gesetzlichen Vorschriften des Leasings?

grundsätzlich Innominatvertrag: keine Formvorschriften

für die Konsumgüter gelten jedoch die Regeln des Konsumkreditgesetzes:

•qualifizierte Schriftlichkeit

•Höchstzinssatz 15 Prozent

•Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Tagen

•keine Einwilligung des Ehegatten nötig

•Kreditfähigkeitsprüfung

•Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK)

oAbschluss des Leasingvertrag

oallfälliger Verzug von Leasingraten

Wie ist die Abgrenzung des Leasings zum Mietvertrag und zum Kauf auf Raten?

Abgrenzung zum Mietvertrag

•Kündigung ist nur unter erschwerten finanziellen Folgen möglich

•Übernahme der Unterhaltskosten

•Nutzen und Gefahr liegt in der Regel bei den Leasingnehmenden

Abgrenzung zum Kauf auf Raten

•Leasingnehmende werden nicht Eigentümer, obwohl sie wie Quasi-Eigentümer handeln (Übernahme der Unterhaltskosten)

Welche Arten des Leasings werden unterschieden?

indirektes Leasing (Finanzierungsleasing): drei Parteien

•Verkaufende verkaufen den Leasinggebenden die Sache (Kaufvertrag)

•die Leasinggebenden verleasen die Sache an die Leasingnehmenden (Leasingvertrag)

direktes Leasing (Hersteller- oder Händlerleasing): zwei Parteien

•die Leasinggebenden verfügen bereits über die Sache

•die Leasinggebenden verleasen die Sache an die Leasingnehmenden (Leasingvertrag)

Sale-and-lease-back (Unternehmensleasing): Verkauf von Mobilien oder Immobilien an die Kaufenden, wobei die Kaufenden den verkauften Gegenstand an die Verkaufenden verleasen (Leasingvertrag)

Welches sind die Pflichten der Leasingnehmenden?

•Übernahme der Unterhaltskosten

•Bezahlung des Leasingzinses

•in der Regel: Übernahme von Nutzen und Gefahr

→ werden diese Pflichten nicht eingehalten, gelten die üblichen Verzugsregeln (in Verzug setzen, Nachfrist und Wahlrechte)

Welches sind die Pflichten der Leasingnehmenden?

•Überlassen der Sache zum Gebrauch

→ wird diese Pflicht nicht eingehalten, gelten die üblichen Verzugsregeln (in Verzug setzen, Nachfrist und Wahlrechte)