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Recht 4

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Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 02.09.2016 / 02.09.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Was betrifft das Mietrecht hauptsachlich?

Es schützt vor allem den Mieter!

Beschreiben Sie den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, bitte!

Eigentum ist rechtlicher Besitz (Grundbucheintrag), der tatsachliehe Besitz ist
Besitz. Im Grundbuch bin ich als Eigentümer des Hauses genannt, ich wohne auch
drin, dann bin ich sowohl Eigentümer wie auch Besitzer. Wenn ich mei n Haus
vermieten würde, ware ich immer noch der Eigentümer, mei n Mieter ware der
Besitzer!

Mein Mieter will in diesem Haus etwas verandern, baulich, darf er das?

Mit meiner Erlaubnis JA, es ware dann noch zu vereinbaren, ob er das haus
wieder in den ursprünglichen Zustand bringen muss, wenn er den Mietvertrag
kündigt, da braucht es ei ne schriftliehe Vereinbarung.
Art. 260a OR

Kann der Vermieter einer Wohnung gegenüber dem Mieter eine
Sicherheit verlangen?
Wenn Ja, wie und wie hoch?
Und wie kann der Vermieter über die Sicherheit verfügen?

Ja, max. 3 Monatsmieten, der Mieter bezahlt diese Kaution auf ein vom Vermieter
bezeichnetes Bankkonto, auf den Namen des Mieters. Das Konto muss verzinst
werden, der Mieter erhalt jedes Jahr einen Auszug .
Wenn der Mieter nach einer Kündigung die Wohnung verlasst, kann der Vermieter
über dieses Bankkonto allfallige Mietzinsrückstande bezahlen. Ausserdem werden
Wohnungs-Reparaturen, die der Mieter übernehmen muss, so bezahlt. Der allfallige
Rest steht dem ehemaligen Mieter zu.
Art. 257e aR.

Darf der Mieter beim Vermieter Einsicht in die Heizkostenabrechnung
verlangen?
Und kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter die Hõhe des
Mietzinses des Miet-Vorgãngers bekanntgibt?

Wenn der Mieter Nebenkosten, wie Heizkosten, bezahlen muss, darf er auch
Einsicht in die Heizkostenabrechnung und in die entsprechenden Unterlagen/Belege
verlangen. Er darf auch Auskunft über die Hóhe des vorherigen Mietzinses
verlangen.
Art. 257a ff. aR
Übrigens: Der Mieter muss die Nebenkosten nur bezahlen, wenn das mit dem
Vermieter ausdrücklich vereinbart wurde.

Kann der Mieter die Wohnung auch ohne Kündigungstermin und -frist
verlassen?

Das kann er, wenn er dem Vermieter
1. einen zumutbaren Nachmieter anbieten kann, der
2. den laufenden Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt.
Lu: "zumutbar" heisst vor allem "zahlungskraftig"!
Art. 264 aR

Darf der Mieter einen Untermieter aufnehmen?

Ja, mit Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf aber die Zustimmung nur
verweigern, wenn ihm der Mieter
1. Verweigert, die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben.
2. die Hóhe des "Unter-Mietzinses" bekanntzugeben (der Vermieter muss prüfen
kónnen, ob die Untermiete allenfalls missbrauchlich ist).

3. wenn dem Vermieter aus der Untermiete schwere Nachteile erwachsen .
Der Untermieter muss sich genau wie der Mieter an die Hausordnung halten, mit
dem Mietobjekt sorgfaltig umgehen und auf die Mitbewohner Rücksicht nehmen.

Muss man bei einem Mietvertrag ei ne Form einhalten?
Und wie ist das mit der Kündigung?

Mietvertrage für Wohn- und Geschaftsraume bedürfen keiner besonderen Form,
sind also auch formlos gültig (Beweismõglichkeiten??)
Kündigung: Rechtzeitige schriftliche Kündigung auf einen ortsüblichen oder, wo die
ortsüblichen Termine fehlen, auf einen vertraglichen oder sonstigen Termin,
Kündigungsfrist 3 Monate bei Wohnungsmieten.
Art 266 ff aR