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Recht 2

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Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 02.09.2016 / 24.06.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Wie lange ist eine Offerte (Antrag) für den Offertsteller verbindlich?
Was muss er tun, damit die Offerte nicht verbindlich ist?

1. Offerte unter Anwesenden: Solange die Parteien anwesend sind bzw.
Telefonofferte, bis der Telefonh6rer "aufgehangt" wird (Art. 40R).
2. Schriftlich in jeder Art: Verbindlichkeit muss in der Offerte genannt sein ,
z.B. "gültig 30 Tage", "Verbindlich bis zum 25.3.2016"
- in diesen Fallen ist der Offertsteller so lange an sein Angebot verbindlich
gebunden (oder der Kunde akzeptiert vorher oder sagt vorher ab !)
Die Offerte ist nach dieser Frist nicht ungültig, nur nicht mehr verbindlich!
Eine schriftliche Offerte ohne "unverbindlich" ist auf jeden Fali wahrend dem
Postweg der Antwort gültig, also 2-3 Tage!
Unverbindliche Offerte: Muss im Angebot gesagUgeschrieben werden:
"unverbindlich", "solange Vorrat", "Offerte freibleibend", "lwischenverkauf
vorbehalten" usw.

Kann man eine verbindliche Offerte widerrufen?

Mündlich/telefonisch: siehe oben.
Schriftlich: Was zuerst beim Kunden ankommt, ist an sich gültig, entweder meine
Offerte (Brief) oder mein Widerruf (Expressbrief).
Bei einer Mailofferte gilt gem. Gerichtsentscheid, dass das gilt, was vom Kunden
zuerst gelesen wird (!!) ... wohl ei ne Sache von Treu und Glauben" oder der guten
Partnerschaft zwischen Anbieter und Kunde!
Siehe dazu auch Frage 6 und 7, oben!
Sachdienliche Gesetzesstelle: Art. 9 OR.

Was macht man mit zugesandter, nicht bestellter Ware?

Mündlich/telefonisch: siehe oben.
Schriftlich: Was zuerst beim Kunden ankommt, ist an sich gültig, entweder meine
Offerte (Brief) oder mein Widerruf (Expressbrief).
Bei einer Mailofferte gilt gem. Gerichtsentscheid, dass das gilt, was vom Kunden
zuerst gelesen wird (!!) ... wohl ei ne Sache von Treu und Glauben" oder der guten
Partnerschaft zwischen Anbieter und Kunde!
Siehe dazu auch Frage 6 und 7, oben!
Sachdienliche Gesetzesstelle: Art. 9 OR.

Bedürfen Vertrage in der Schweiz der schriftlichen Form?

Thema Formvorschrift!
Ein Vertrag ist grundsatzlich formlos gültig, also auch mündlich!
Art. 11 ORI Das Gesetz nennt allfallige Formvorschriften.
Diese müssen dann eingehalten werden, sonst ist der Vertrag nichtig.

Welche Formvorschriften gibt es denn für Vertrage?

Wichtigkeit von unten nach oben:
1. Einfache Schriftlichkeit: Schriftlich, von allen Parteien handschriftlich oder mit
gültiger elektronischer Unterschrift.
Beispiel: Lehrvertrag .
Achtung: z.B. ein Einzelarbeitsvertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem
Arbeitnehmer ist formlos gültig, siehe Art. 320 OR
2. Qualifizierte Schriftlichkeit: Einfache Schriftlichkeit plus gewisse Stellen im
Vertrag müssen handschriftlich eingefügt werden.
Beispiel: Bürgschaftsvertrag, also Vertrag zwischen Glaubiger und Bürgen.
Da muss z.B. die hbchstmbgliche Bürgschaftssumme handschriftlich
eingetragen werden, ebenso der Vermerk "Solidarbürgschaft"!

Offentliche Beurkundung: Einfache oder qualifizierte Schriftlichkeit, dazu muss
bei der Vertragsunterzeichnung ein Notar anwesend sein, der gegenüber den
Parteien eine Rechtsbelehrung macht und dann mit-unterschreibt.
Beispiel: Kaufvertrag Grundstück.
4. Eintrag in ein éiffentliches Register.
Ein éiffentliches Register ist ein Register, in das jedermann ohne Ausweis
Einblick nehmen darf, z.B. Handelsregister, Grundbuch, Patentregister.
Beispiel für Formvorschrift: Der Kaufvertrag für ein Grundstück muss im
Grundbuch eingetragen werden.
Kombibeispiel: Kaufvertrag für ein Grundstück: Einfache Schriftlichkeit plus
Offentliche Beurkundung plus Eintrag ins Grundbuch!

Wie funktioniert und was ist eine Bürgschaft?

Sicherungsmittel, Personalsicherheit!
Jemand steht mit einem Versprechen dahinter, er bezahlt, wenn der Schuldner nicht
bezahlen kann!
Gegensatz: Real-/Sachsicherheit, z.B. Pfand.
Bürgschaft:
Beispiel: Eine Bank gibt meinem Bruder ein Darlehen. Die Bank, die Glaubigerin ,
verlangt eine Sicherheit, ich bürge für meinen Bruder, ich würde die Glaubigerin
bezahlen, wenn mein Bruder "nicht kéinnte"!
Einfache Bürgschaft: ich muss erst bezahlen, wenn mei n Bruder zahlungsunfahig ist
(Verlustschein).
Solidarbürgschaft: Ich bezahle schon, wenn mei n Bruder mit z.B. einer
Rückzahlungsrate in Verzug kommt (ich kann natürlich das Geld von meinem Bruder
zurückverlangen, aber wenn der kein Geld hat??)

Sicherheitsmittel/Sicherungsmittel?
Was wird da gesichert?

Es wird die Erfüllung eines Vertrags abgesicher!, im Vertrag.
Kaufvertrag: Der Verkaufer wird ja meistens schon liefern, aber wird der Kaufer
bezahlen?
Ver!ragliche Sicherungsmittel:
1. Personalsicherheiten, z.B. Bürgschaft, Reuegeld, Konventionalstrafe.
2. Sach-/Realsicherheiten, z.B. Faustpfand, Grundpfand, Kaution (Mietvertrag !)
OR: Ar!. 158 Haft- oder Reuegeld Ar!. 159 Konventionalstrafe

Dazu die gesetzlichen Sicherungsmittel:
1 . Retention
2. Arrest
3. Bauhandwerkerpfandrecht
Bei der Retention kann der Glaubiger ei nen Gegenstand , den er vom Schuldner
bekommen hat, zurückbehalten, bis der Schuldner bezahlt hat
(retenir (franz.): Zurückbehalten)

Vertriige: Haustürgeschiift und Werbefahrten ... was ist das und welche
Vorschriften bestehen da bezüglich Gültigkeit eines Vertrags?

Ein "Vertreter" stürmt in den Wohnraum der Hausfrau (natürlich auch des
Hausmanns!) und macht ei ne wunderbare Staubsauger-Demo, nachher legt er der
überraschten Hausfrau einen Kaufvertrag mit oder ohne Abzahlung vor ... und
schon ist der Vertrag unterschrieben und die Hausfrau muss einen grossen, oft
überrissenen Betrag oder unzahlig viele Raten bezahlen!
Oder: Sie fahren mit einem Car zu einem Restaurant, dort gibt's etwas zum
Mittagessen oder zum Zvieri. .. und dan n folgen Verkaufsdemonstrationen, z.B.
Rheumadecken, meist auch wieder viel zu teuer, und die Anwesenden werden zu
einem Vertragsabschluss gedrangt!
Der Vertrag kann innert 7 Tagen mit einem eingeschriebenen Brief widerrufen
werden, 7.Tag nach Vertragsabschluss genügt als Poststempel!
Das mit den 7 Tagen Widerrufsfrist muss im Vertrag vermerkt sein, sonst
gelten die 7 Tage erst, nachdem der Kaufer diese Frist kennt.
Alles das gilt nicht, wenn man den Vertrag an einer Messe/Ausstellung
unterschreibt (da geht man ja freiwillig hin!)
Gilt aber bei Unterschrift auf der Strasse, in ôffentlichen Verkehrsmitteln
(immer also, wenn der Kaufer(ldie Kauferin überrascht wird !)
Art. 40 OR (viele Bestimmungen!)