Premium Partner

Recht

Verträge auf Arbeitsleistung (4)

Verträge auf Arbeitsleistung (4)


Kartei Details

Karten 153
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 26.03.2015 / 05.01.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/recht107
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/recht107/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Die Verträge auf Arbeitsleistung können in folgende Gruppen gegliedert werden:

  • Arbeitsvertrag - OR Art. 319 - 362
  • Werkvertrag - OR Art. 363 - 379 ( ein bestimmtes Arbeitsresultat ist geschuldet - Erfolgshaftung)
  • Auftrag - OR Art. 394 - 418v (ein Erfolg schuldet der Beauftragte nicht, nur sorgfältige Ausführung)

Hat der Arbeitgeber einen Informationsanspruch über Sachverhalte aus der Privatsphäre des Bewerbers, die keinen Bezug zum vorgesehenen Arbeitsverhältnis aufweisen.

Nein. Das gilt auch für die Einholung von Auskünften bei Dritten (Referenzen), die nur mit Zustimmung des Bewerbers eingeholt werden dürfen. Wird eine Referenzperson in den Bewerbungsunterlagen genannt, ist das allerdings als Zustimmung zu werten. (Bearbeitung Personaldaten - OR Art. 328b)

Welche Fragen müssen im Vorstellungsgespräch wahrheitsgetreu beantwortet werden?

Zulässige Fragen müssen wahrheitsgetreu, unzulässige Fragen dürfen wahrheitswidrig beantwortet werden.

Was sind zulässige Fragen bei einem Vorstellungsgespräch?

Zulässig sind allgemein Fragen nach der Ausbildung und dem beruflichen Werdegang.

Was sind unzulässige Fragen bei einem Vorstellungsgespräch?

Unzulässig sind Fragen zur Sexualität, zu Heiratsabsichten, zum Vermögen oder zur Gesundheit und nach der Zugehörigkeit zu Gewerkschaften und anderen Vereinen. Fragen nach der weltanschaulichen oder politischen Einstellung des Bewerbers dürfen nur von Unternehmen gestellt werden, deren Zielsetzung entsprechend ausgerichtet ist.

Ist die Frage nach einer Schwangerschaft zulässig in einem Vorstellungsgespräch?

Die Frage ist zulässig, wenn die Arbeit von Schwangeren nicht oder nicht ordnungsgemäss ausgeführt werden kann (Schwerarbeit, Model, Ballett-Tänzerin), oder wenn durch die Arbeit die Gesundheit des Kindes oder der werdenden Mutter gefährdet würde (Röntgenassistentin). Für die Schwangeren besteht in diesen Fällen eine Offenbarungspflicht.

Wann sind in einem Vorstellungsgespräch Fragen nach akuten Krankheiten und Gebrechen zulässig?

Wenn diese die Arbeitstauglichkeit des Arbeitnehmers beeinträchtigen können. Über frühere Krankheiten und Gebrechen muss der Arbeitnehmer von sich aus nichts erzählen. Es sei denn, er sei aus gesundheitlichen Gründen für die betreffende Arbeitsstelle ungeeignet (Zügelmann - Rückenschäden / Bergführer - Höhenangst / Bäcker - Mehlstauballergie)

Wann müssen Vorstrafen angegeben werden?

Vorstrafen gehen den Arbeitgeber nur etwas an, wenn sie mit der offenen Stelle in Verbindung stehen (Buchhalter hat Geld veruntreut). Bei der Besetzung einer Vertrauensstellung darf der Arbeitgeber einen Auszug aus dem Zentralstrafregister verlangen.