Raumplanung - Immobilien-Treuhänder
Raumplanung RPG
Raumplanung RPG
Kartei Details
Karten | 30 |
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Lernende | 34 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 01.08.2014 / 08.01.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Welche Festlegungen übernimmt das RPG des Bundes im Rahmen seiner Rahmengesetzgebungskompetenz?
- Planungsgrundsätze
- Planungsziele
- Bestimmung des Instrumentariums der Raumplanung (Richtplanung / Konzepte und Sachpläne des Bundes / Nutzungsplanung)
- Regelung besonderer Massnahmen (Entschädigung / Grundzüge räumlicher Entwicklung / Erschliessungsprogramm / Landumlegung / Planungszonen)
- Rechtsschutz und Verfahren
Welche fünf Typen von Raumplänen kennt das RPG?
- Konzepte und Sachpläne
- Richtpläne
- Rahmennutzungspläne
- Sondernutzungspläne
- Planungszonen
Planungsziele des RPG
Die Raumplanung dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.
--> Konkretisierung dieser Verfassungsvorgaben erfolgt in Art. 1 RPG und Art. 2 RPG
Aus der Vorgabe der haushälterischen Nutzung des Bodens leitet sich das Konzentrationsprinzip ab, gemäss welchem Siedlungen konzentriert anzulegen sind, um dem Gebot der haushälterischen Bodennutzung zu genügen. Siedlungen sollen in räumlich zusammenhängenden, vom Nichtbaugebiet klar abgegrenzten und auf das Notwendige beschränkten Bauzonen zusammengefasst werden.
Was bedeutet der Trennungsgrundsatz im RPG
Der aus der BV und aus dem Art. 1 RPG abgeleitete
Trennungsgrundsatz
verlang die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet, und zwa in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht
Welches sind in der Praxis die wichtigsten Planungsziele und Planungsgrundsätze?
(abgeleitet aus verschiedenen Art. des RPG)
- Haushälterische Nutzung des Bodens (Art. 1 Abs. 1 RPG)
- Trennung von Siedlungs- und Nicht-Siedlungsgebiet (Art. 3 Abs. 3 RPG)
- Koordination von raumwirksamen Tätigkeiten (Art. 2 Abs. 1 RPG)
- Geordnete Entwicklung (Art. 1 Abs. 1 RPG)
- die Landschaft ist zu schonen (Art. 3 Abs. 2 RPG)
- Wohngebiete sind vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen möglichst zu verschonen (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG)
Pflicht zur Interessenabwägung
Vorgehensmethode (gem. Art. 3 RPV)
Stehen den Behörden bei Erfüllung und Abstimmung raumwirksamer Aufgaben Handlungsspielräume zu, so wägen sie die Interessen gegeneinander ab, indem sie:
- Ermittlung aller relevanten Interessen
- Beurteilung (Gewichtung) der ermittelten Interessen
- Abwägung der ermittelten Interessen
Definition Raumplan
Der Raumplan dient als zentrales rechtliches Instrument der Erfüllung des raumplanerischen Auftrages.
Er ist rechtsverbindlich und unterscheidet sich dadurch von anderen planerischen Mitteln wie
- Leitbildern (Ziele)
- Konzepten (Ziel und Massnahmen
- Programmen (Ziele, Massnahmen und zeitlicher Rahmen)
Sachpläne (und Konzepte)
Der Bund erarbeitet Grundlagen, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu können; er erstellt die notwendigen Konzepte und Sachpläne und stimmt sie aufeinander ab.
Der Bund arbeitet mit den Kantonen zusammen und gibt ihnen seine Konzepte, Sachpläne und Bauvorhaben rechtzeitig bekannt.
SACHPLAN = zB wo sind Flughäfen in der Schweiz / Luftfahrt / Waffenplätze / Hochspannungsleitungen etc.