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Politik, KfB, Sommer 2014

Alle politischen Themen die für die Abschlussprüfung 2014 der KfB´s wichtig sind

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Kartei Details

Karten 46
Sprache Deutsch
Kategorie Politik
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 17.04.2014 / 27.02.2021
Lizenzierung Keine Angabe
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Die Sozialversicherungen

Durch die Berufstätigkeit wird ein Arbeitnehmer automatisch von den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung geschützt. Dazu gehören:

- Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung -

Sozialversicherung und Enstehungsjahr

- Krankenversicherung ( 1883 )

- Unfallversicherung ( 1884 )

- Rentenversicherung ( 1889 )

- Arbeitslosenversicherung ( 1927 )

- Pflegeversicherung ( 1995 )

Die Sozialversicherung

  • Um die Arbeitnehmer vor wirtschaftlicher Not zu schützen ist die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung Pflicht für alle Arbeitnehmer.
  • Ausnahmeregelungen gelten für Selbständige, Beamte, Arbeitnehmer ab best Einkommen

Arten, Zweck und Träger

Krankenversicherung:

Zweck: Schutz des Arbeitnehmers und seiner Familie bei Krankheit

Träger: Krankenkassen

Unfallversicherung:

Zweck: Unfallverhütung sowie Schutz bei Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten

Träger: Berufsgenossenschaft

Rechtenversicherung:

Zweck: Soziale Sicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

Träger: Deutsche Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung:

Zweck: Finanzielle Sicherung bei Arbeitslosigkeit

Träger: (BA) Bundesagentur für Arbeit

Pflegeversicherung:

Zweck: Soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit

Träger: Krankenkassen

Die Sozialversicherungen

- Beitragszahlung, Beitragshöhe, Leistungen -

Krankenversicherung:

Beitagszahlung:

  • 50 % Arbeitgeber
  • 50 % Arbeitnehmer

Beitragshöhe:

  • 15,5 % des Bruttoverdienstes
  • Der Beitragssatz enthält 0,9 % Sonderbeitrag der Arbeitnehmer ( Stand 1.1.2011)

Leistungen:

  • ärztliche Behandlungen
  • Krankheitsaufenthalt
  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Medikamente

Unfallversicherung

Beitagszahlung:

  •  100 % Arbeitgeber

Beitragshöhe:

  • Arbeitgeber zahlen unterschiedliche Beiträge
  • --> Branchenabhängig

Leistungen:

  • Heilbehandlung
  • Renten
  • Verletztengeld
  • Sterbegeld
  • Unfallverhütung

Rentenversicherung:

Beitagszahlung:

  • 50 % Arbeitnehmer
  • 50 % Arbeitgeber

Beitragshöhe:

  • 19,9 % des Bruttoverdienstes

Leistungen:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Rehabilitatsionsmaßnahmen

Arbeitslosenversicherung

Beitagszahlung:

  • 50 % AG
  • 50% AN

Beitragshöhe:

  • 3% des Bruttoverdienst

Leistungen:

  • Arbeitslosengeld
  • Ausbildungsbeihilfen
  • Berufsberatung
  • Arbeitsvermittlung

Pflegeversicherung:

Beitagszahlung:

  • 50 % AG
  • 50 % AN

Beitragshöhe:

  • 1,95 % des Bruttoverdienstes
  • Kinderlose AN zusätzlich 0,25 %

Leistungen:

  • bis 1510 € für die häusliche oder stationäre Pflege

Welche Versicherung ist betroffen?

- Hauterkrankung einer Friseurin, verursacht durch Chemikalien am Arbeitsplatz -

Welche Versicherung ist betroffen?

- Krankengeld einer Angestellten -

Welche Versicherung ist betroffen?

- Arbeitslosengeld eines Arbeiters -

Welche Versicherung ist betroffen?

- Altersruhegeld für einen 68- Jährigen -

Tarifvertragsarten

Arten von Tarifverträgen:

1. Lohn- (Gehalts-) Tarifvertrag:

Inhalt: die Höhe der Entlohnung

Laufzeit: ca. 1 Jahr

2. Mantel- (Rahmen-) tarifvertrag

Inhalt: Arbeitsbedingungen, wie Pausen, Mehrarbeit, Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubsgeld, Kündigung

Laufzeit: 3-5 Jahre

________________________________________________________________________

Diese Einteilung wurde vorgenommen, damit bei der jährlichen Lohnerhöhung die Inhalte des Mantelvertrags, die unverändert bleiben, nicht neu verhandelt und beschlossen werden müssen

Fragen zum Tarifvertrag

- Der Arbeitgeber hat einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der Arbeitnehmer ist Mitglied einer Gewerkschaft -