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Mündliche Prüfung

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer

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Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.11.2013 / 20.04.2016
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Wann entsteht die Körperschaftsteuer und wann ist sie fällig?

§ 30 Nr. 3 KStG => Entstehung mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes

=>fällig: 1 Monat nach Bekanntgabe des KSt-Bescheid § 31 (1) KStG

Wie ist die KSt einzuteilen?

  • Personen-Besitzsteuer
  • direkte STeuer
  • GEmeinschaftsteuer
  • Veranlagungsteuer

Wo und wie ist die persönliche STeuerpflicht geregelt?

unbeschränkt:

  • § 1 KStG nennt die KSt-Subjekte, die mit Geschäftsleitung bzw. Sitz im Inland sind (strittig, dann der Büro des GEschäftsleiters R. 2 KStR) (z.B. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften ...); dort gilt als Besteuerungsumfang das Welteinkommen

beschränkt:

  • Körperschaften, die ihren Sitz nicht im Inland haben, mit inländischen Einkünften

Nenne den Beginn und das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht!

  1. Vorgründungsgesellschaft: bis notarielle Beurkundung i.d.R. GbR H 2 KStH
  2. Vorgesellschaft: ab notarieller Beurkundung i.d.R. Beginn der Steuerpflicht; Gesellschaft hat eine eigene REchtsnatur H.2 KStH
  3. KapG: ab Eintragung
  4. Ende mit Ende der Liquidation § 11 KStG

§ 5 KStG

Steuerbefreiung z.B. dt. Bundesbank

Nenne die Besteuerungsgrundlagen um das zvE zu ermitteln!

  • Kapitalgesellschaft mit GEschftsleitung/Sitz im Inland ist gem. § 1 (1) Nr. 1 KStG unbeschränkt KSt-pflichtig
  • KSt bemisst sich gem. § 7 (1) KStG nach dem zvE R.29 KStR
  • Vorschriften des EStG und des KStG gelten § 8 (1) KStG, R 32 KStR
  • unbeschränkt kst-pflichtige KApG erzielt gem. § 8 (2) KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Was ist das Teileinkünfteverfahren und wovon ist die Besteuerung abhängig?

...ist ein Verfahren zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

abhängig davon, ob der Anteilseigner...

  • natürliche Person
  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft

...ist.

 

Wie wird die KSt-Erstattung/Rückstellung berechnet?

tarifliche KSt
-KapESt
-KSt-VZ
= KSt-Erstattung/Rückstellung