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Mündliche Prüfung

Bilanzierung, Sonderbilanzen

Bilanzierung, Sonderbilanzen

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Kartei Details

Karten 96
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.11.2013 / 16.10.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was ist Bilanzierung?

->Bestandteil des Jahresabschluss

->dort werden konkrete Bewertungen des Vermögens und der Schulden einer Unternehmung ausgewiesen

Wem interessiert die Bilanz und was bezweckt sie?

->Adressaten: Kreditgeber, Investoren, Gewerkschaften, Öffentlichkeit, Lieferanten, Regierung

 

->Bilanz soll informieren  und eine Zahlungsbemessung liefern (Jahresabschluss nach Handelsrecht-Handelsbilanz), außerdem zeigt sie die Steuerbemessung (JA nach Steuerrecht-Steuerbilanz)

Erläutere die Buchführungspflicht!

->nur wer buchführungspflichtig ist, muss eine Bilanz aufstellen

 

->Handelsrecht: § 238 (1) S.1 HGB; jeder Kaufmann (im Handelsregister eingetragen) ist nach HR buchführungspflichtig

->Steuerrecht: § 140 AO; wer im HR der Buchführung unterliegt, tut das auch im StR; lt. § 141 AO können Nichtkaufleute jedoch im Steuerrecht buchführungspflichtig werden (siehe Gesetz)

Nenne die allgemeinen Vorschriften des HGBs!

Erläutere außerdem die Besonderheit des § 267 HGB!

->§ 242 Pflicht zur Aufstellung

->§ 243 Aufstellungsgrundsatz

->§ 244 Sprache, Währungseinheit

->§ 245 Unterzeichnung

 

->§ 267 HGB: gibt die Grenzwerte an, welche die Einstufung der Größen wiedergibt; wenn auf zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen 2 Merkmale (beliebige) eine höhere Grenze ausweisen, muss eine neue Einstufung erfolgen

Erläutere die Besonderheit bei Abrechnungszeiträumen!

->Bilanzstichtag ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraums

 

->Geschäftsjahr: ist der handelsrechtliche AZ; § 240 (2) S.1,2 HGB; hat nur der Kaufmann und wird nur durch diesen festgelegt

 

->Wirtschaftsjahr: ist der steuerrechtliche AZ; § 4a (1) S.2 Nr. 2 EStG; folgt dem Geschäftsjahr

Erläutere die Aufstellungsfristen!

->Bilanzstichtag und Aufstellungsdatum sind voneinander abzugrenzen

->Bilanzstichtag ist der letzte Tag des Geschäftsjahres

->Aufstellungsdatum erfolgt im Folgejahr

->bis zum Aufstellungsdatum müssen alle Arbeiten für den JA abgeschlossen sein; bis dahin können Korrekturen vorgenommen werden

->Fristen für EU/PG sind 12 Monate für große und mittlere KapGes. 3 Monate und 6 Monate bei kleinen KapGes. (siehe § 264a HGB)

Erläutere die GoB’s!

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung:

->Vollständigkeit

->Richtigkeit

->Einzelerfassung

->Nachprüfbarkeit

 

(§ 246 (1) S.2, 3 HGB)

Erläutere die Prüfungs- und Offenlegungspflicht!

Prüfungspflicht:

->bei Pflicht muss Wirtschaftsprüfer JA der UN prüfen, dieser wird vom UN beauftragt; ein Betriebsprüfer kommt unaufgefordert vom Finanzamt

->dieser Prüfer muss den Bericht einen Bestätigungsvermerk aushändigen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, ansonsten wird der Bestver. Eingeschränkt bzw. verweigert; dieser BV wird veröffentlicht

->Pflicht besteht bei mittleren und großen KapG und PG im Sinne des § 264a HGB

 

Offenlegungspflicht:

->JA muss veröffentlicht werden; dieses erfolgt über den elektronischen Bundesanzeiger (§ 325 (1) S.1 HGB)

->Pflicht besteht wie bei der Prüfungspflicht; Umfang ist abhängig von der Rechtsform und der Größenklasse