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Mietliegenschaften - Nebenkosten

Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung


Kartei Details

Karten 39
Lernende 38
Sprache Deutsch
Kategorie Mathematik
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 20.10.2014 / 10.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Komponenten des Bruttomietzinses

  • Nettomietzins
  • Nebenkosten
    • Heizungskosten
    • Warmwasserkosten
    • Betriebskosten

Was sind Nebenkosten?
 

  • Entgelt für Leistungen, diemit dem Gebrauch der Sache zusmmenhängen (OR Art. 257 a)
  • Nebenkosten sind ein Teil des Mietzinses
  • sind nur zu bezahlen, wenn besonders vereinbart, allenfalls im MZ inbegriffen
  • eine generelle Formulierung wie "sämtliche Nebgenkosten zulasten des Mieters" ist nicht gültig

Wo findet man die genauen Regelungen über die Anrechenbaren Kosten etc. bezüglich Nebenkosten

im VMWG Art. 4 - 8

Welche Kosten dürfen vom Vermieter nicht als Nebenkosten ausgeschieden werden?

  • Unterhalt und reparaturen
  • Leistungen ohne Bezug zur Mietsache
    • Kapitalkosten, GVL-Prämien, Versicherungsprämien, Steuern etc.

Welche Kosten sind ausschliesslich vom Mieter zu bezahlen?

  • Verbraucherkosten, welche ausschliesslich zum eigenen Gebrauch verursacht wurden
    • Telefon
    • TV-Gebühren
    • Strom im Mietobjekt
    • Reinigung des Mietobjektes

Beispiele von Nebenkosten, welche auf den Mieter überwälzt werden können

  • Heizung
  • Warmwasseraufbereitung
  • Allgemeinstrom
  • Treppenhausreinigung
  • Hauswart
  • Serviceabonnemente für Heizung, Boiler, Lift, Waschmaschinen, Tumbler
  • Kehrichtabfuhr
  • Winterdienst
  • Antennengebühren
  • Gartenunterhalt
  • etc

Welches sind Heizkosten nach VMWG Art. 5 Abs. 2?

  • Brenstoffe und Energie
  • Elektrizität zum Betrieb von Brennern und Pumpen
  • Kosten Alternativenergie - Solaranlagen
  • Reinigung der Heizanlage und des Kamins
  • Periodische Revisionen ink. Öltank
  • Entkalken Warmwasseranlage, Boiler und Leitungsnetz
  • VHKA
  • Versicherungsprämien soweit auf Heizanlage bezogen
  • Bewirtschaftungsaufwand
  • Aufwände im Rahmen eines Contracting-Vertrages

Übrige Betriebskosten, welche zur Weiterverrechnung zulässig sind:
 

  • Serviceabonnemente
  • Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Wasserverbrauch und Abwassergebühren
  • Wasseraufbereitung und die Wartung der Anlagen
  • Pflege und Unterhalt der Grünanlagen
  • Hauswartung (Gehalt plus Sozialleistungen)
  • Winterdienst
  • Betrieb und Wartung Aufzug
  • Allgemeine Stromkosten
  • Strom Waschmaschinen und Tumbler
  • Wartung von Flachdächern
  • Reinigung von Treppenhäusern
  • Kehrichtgrundgebühren
  • Honorar für die Abrechnung