Krankenversicherung (KV)
Krankenversicherung (KV)
Krankenversicherung (KV)
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Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 25.04.2016 / 23.08.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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gesetzliche Grundlagen
- BV Art. 117 und 118
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, in Kraft seit 1. Jan. 1996
- Verordnung über die Krankenversicherung KVV, in Kraft seit 1. Jan. 1996
- Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV
Welchen Zweck oder welches Ziel hat die Krankenversicherung nach KVG:
die finanziellen Mehrkosten infolge
- Krankheit
- Unfall
- Mutterschaft
zu decken.
Nach welchem Prinzip funktioniert die Krankenversicherung?
Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung.
Der Begriff, Krankheit wird im ATSG wie folgt definiert: (4)
- ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit
- die nicht Folge eines Unfals
- und eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert
- oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Flge hat.
Der Begriff, Unfall wird im ATSG wie folgt definiert:
- ist die plötzliche
- nicht beabsichtigte
- schädigende Einwirkung
- eines ungewöhnlichen
- äusseren Faktors auf den menschlichen Körper
- die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit
- oder den Tod zur Folge hat.
Was beinhaltet oder umfasst die Mutterschaft?
- Scheangerschaft
- Niederkunft
- Erholungszeit der Mutter
Bei der Krankenversicherung unterscheiden wir in :
- die obligatorische Grundversicherung nach KVG
- die freiwillige Zusatzversicherungen nach KVG
Sind die Zusatzversicherungen freiwillig ?
Ja