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Kosten- und Leistungsrechnung

Mögliche Fragen Keine Berechnungen

Mögliche Fragen Keine Berechnungen


Kartei Details

Karten 34
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 15.11.2014 / 16.11.2014
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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4 Grundsätze / Prinzipien / Richtlinien / Säulen der KLR

  • Vollständigkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Verursacherprinzip
     

Prinzip Vollständigkeit

Der gesamte betriebstypische Werteverzehr ist als Kosten zu erfassen.

Z.B. kalkulatorische Zinsen für entgagenge Zinsen, da man investiert hat anstatt das Geld anzulegen

Prinzip Nachvollziehbarkeit

Auch Belegprinzip.

Belege und eine Darstellung die,

  • gegliedert ist
  • Stichworte und
  • nachvollziehbare Berechnungen enthält

 

Konkret: Ein Verteilerschlüssel für mehrere Verrechnungen (z.B. Heizkosten und Stromkosten nach m²)

Prinzip Wirtschaftlichkeit

"So umfangreich wie nötig, so einfach wie möglich"

2 Ziele:
KLR soll selbst keine unnötigen Kosten erzeugen (Verwaltungsarbeitsplatzkosten lt. KGSt: 1€/Minute bzw. 100.000€ im Jahr)

Unterstützt die Nachvollziehbarkeit für Sachbearbeiter (später zB nach einem Jahr) und für Entscheider

 

Konkret: Ein Verteilerschlüssel für mehrere Verrechnungen spart Zeit und somit Kosten

Nachvollziehbarkeit & Wirtschaftlichkeit
 

Aus den beiden Prinzipien ergibt sich eine möglichst hohe Wirksamkeit

Allgemein: Möglichst einfache und gleiche Verfahren über mehrere Jahre (Kontinuität). Die Wirksamkeit steigt mit der Einfachheit  und fördert damit die Nachvollziehbarkeit.

Konkret: Einen Verteilerschlüssel wählen, der über mehrere Jahre gleich bleibt. Zum Beispiel Verteilung nach m² der Räume, da sich die Größe der Räume meist nicht ändert.

Verursacherprinzip

Die Nutzer einer Leistung sollen möglichst auch deren Kosten tragen.

Daraus folgt, dass Kosten möglichst verursachungsgerecht den Leistungen (Produkten/Kostenträgern) zuzuordnen sind.

Ausnahmen:
Soziale Gründe (Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 I GG)
Ökologisches Prinzip (Art. 20 a GG)

Definition Kosten

Bewerteter betriebstypischer Werte-/Güterverbrauch in einer Rechnungsperiode (Nutzung! Nicht Zahlung)

  • betriebstypisch
  • Verbrauch
  • Rechnungsjahr/nicht periodenfremd

Definition Leistung

Bewertete betriebstypische Werte-/Güterentstehung in der Rechnungsperiode