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Kontrollfragen FA Immobilien

Obligationenrecht

Obligationenrecht


Kartei Details

Karten 14
Lernende 89
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 10.12.2014 / 09.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welches der folgenden Rechte ist kein "absolutes Recht"?

a) Das Recht auf Mietzins
b) Das Urheberrecht
c) Das Eigentumsrecht
d) Das Persönlichkeitsrecht
 

a) Das Recht auf Mietzins

Was ist ein Rechtssubjekt?

a) Der jeweilige Prozessgegenstand
b) Eine rechtsfähige Sache
c) Eine Gerichtsperson
d) Ein Rechtsinhaber

d) Ein Rechtsinhaber

Welches sind die drei klassischen Entstehungsgründe für Obligationen?

a) Vertrag / ungerechtfertigte Handlung / absolute Rechte
b) Vertrag / Erbschaft / absolute Rechte
c) Vertrag / unerlaubte Handlung / ungerechtfertigte Bereicherung
d) Vertrag / Erbschaft / unerlaubte Bereicherung

c) Vertrag / unerlaubte Handlung / ungerechtfertigte Bereicherung

Welche Aussage(n) treffen auf Verträge und die Entstehung von Verträgen zu?

a) Für einen Vertrag braucht es eine Offerte und ein Akzept, wobei diese auch stillschweigend erfolgen können.
b) Ein Vertrag weist immer zwei Forderungen bzw. Schulden auf, in der Regel mit Bezug auf eine Sach- oder Dienstleistung auf der einen Seite  und eine Geldleistung auf der anderen Seite. Eine Schenkung ist daher kein Vertrag.
c) Ein Vertrag kommt aufgrund von gegenseitigen und übereinstimmenden Willensäusserungen von mindestens zwei Personen zu Stande.

a) Für einen Vertrag braucht es eine Offerte und ein Akzept, wobei diese auch stillschweigend erfolgen können.

c) Ein Vertrag kommt aufgrund von gegenseitigen und übereinstimmenden Willensäusserungen von mindestens zwei Personen zu Stande.

Welche der nachfolgenden Aussagen zur Solidarität und zur Konventionalstrafe treffen zu?

a) Der Gläubiger kann von jedem Solidarschuldner nur den auf diesen anteilmässig enthallenen Anteil der Schuld fordern, wenn die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
b) Ein Solidarschuldner kann die anderen dadurch befreien, indem er die Schuld durch Verrechnung tilgt.
c) Mehrere Mieter haften in der Regel auch dann solidarisch, wenn dies im Mietvertrag nicht so vermerkt ist.
d) Wird für eine Vertragsverletzung eine Konventionalstrafe vereinbart, so ist diese immer zusätzlich zum mit der Vertragsverletzung entstandenen Schadenersatzanspruch des Gläubigers geschuldet.

b) Ein Solidarschuldner kann die anderen dadurch befreien, indem er die Schuld durch Verrechnung tilgt.

c) Mehrere Mieter haften in der Regel auch dann solidarisch, wenn dies im Mietvertrag nicht so vermerkt ist.
 

Kann der formgültig abgeschlossene Grundstückkaufvertrag nachträglich aufgehoben, widerrufen, angefochten oder gekündigt werden?

a) Nein, Verträge sind immer zu halten.
b) Ja, der Grundstückkaufvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf einen ortsüblichen Termin gekündigt werden.
c) Der Vertrag kann innert 7 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.
d) Wenn der Vertrag mit einem Willensmangel behaftet ist, kann er angefochten werden.

d) Wenn der Vertrag mit einem Willensmangel behaftet ist, kann er angefochten werden.

Welche Aussagen treffen für die Verjährung  zu?

a) Die Kaufpreisforderung verjährt innert 10 Jahren
b) Die Mietzinsforderung verjährt innert 5 Jahren
c) Die Verjährung ist im Gerichtsverfahren von Amtes wegen zu berücksichtigen
d) Der Anspruch auf ein versehentlich im Jahr 2004 zuviel bezahlten Mietzins ist verjährt, wenn der Mieter seinen Irrtum erst heute bemerken konnte.

a) Die Kaufpreisforderung verjährt innert 10 Jahren

b) Die Mietzinsforderung verjährt innert 5 Jahren
 

Wie kann die Verjährung unterbrochen werden?

a) durch Mahnung, sofern diese per Einschreiben erfolgt
b) durch Schuldanerkennung
c) durch Strafanzeige
d) durch Betreibung
 

b) durch Schuldanerkennung

d) durch Betreibung