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Immobilientreuhand

Lex Koller (BewG)

Lex Koller (BewG)

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Kartei Details

Karten 11
Lernende 39
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 25.07.2013 / 17.08.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Was stellt die Lex Koller dar und wie ist es entstanden?

Wer regelt das Gesetz?

Bundesgesetz seit 1983 über Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

BewG=Bewilligungsgesetz, Polizeierlaubnis

Auf Kantonaler Ebene geregelt. Die Erlaubnis erteilt die Behörde des Kantons. Grundsätzlich besteht also ein Veräusserungsverbot an Ausländer.

Was ist das Ziel der Lex Koller?

Welche Ziele werden daneben auch verfolgt?

Beschränkung des Grundstückerwerbs in der Schweiz durch Ausländer. Ausgewogenes Verhältnis zwischen einheimischen / ausländischen Grundbesitz!

Daneben werden auch landschaftsschützende, bodenrechtliche, raumplanerische (erst RPG revidieren, dann evtl. BewG abschaffen) und währungspolitische Ziele (kein ausländisches Steuergeld in Immobilien verstecken) verfolgt. (z.b. durch angenommene Zweitwohnungsinitiative, früher mit Kontigente)

Was sind die Grundsätze des BewG?

(müssen kumulativ erfüllt sein)

  1. Es muss sich um ein bewilligungspflichtiges Grundstück handeln
  2. Beim Erwerber muss es sich um eine Person im Ausland handeln
  3. Es muss sich um einen Erwerb eines Grundstückes im Sinne des Gesetzes handeln

Was gilt für EG- und EFTA-Mitgliedstaaten speziell?

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz oder Auslände rmit Bewilligung C (nach 10 Jahren) gelten nicht als Personen im Ausland, daher gelten Bestimmungen über Hautpwohnung nur für andere ausländische Staaten.

Welche beiden Ausnahmes Bereiche unterscheiden man?

  • Objektiver Geltungsbereich
  • Subjektiver Geltungsbereich

Was beinhaltet der Objektive Geltungsbereich für Ausnahmen? Bewilligungsfrei / Bewilligungspflichtig?

 

 

Bewilligungsfrei für Ausländer mit Wohnsitz in Schweiz:

  • Wohnung oder EFH am Ort seines Wohnsitzes (Hauptwohnung, max. 3'000m2 sonst Kapitalanlage)
  • Bauland für Wohnung (Start innert 1 Jahr)
  • Zweitwohnung in Region seines Arbeitortes für EU-Grenzgänger (vermieten verboten)
  • Betriebsstätten-Grundstücke, egal ob selbst genutzt oder an Dritten vermietet, daher auch als Kapitalanlage möglich (z.b Büro, Lager, Hotel, Einkaufscenter, Restaurant)
  • Gemischte Nutzung (Wohnen, Gewerblich) nur wenn der Wohnanteil WAP vorgeschrieben ist (kantonal unterschiedlich, ZH 20% von BG-Fläche, AG 49%).
  • Grundstücke für sozialen Wohnungsbau: Wohnungsnot muss bestehen und günstige Mietzinse angeboten werden (10 Jahre Veräusserungsverbot)

Bewilligungspflichtig:

  • Bauland in Wohn, Industire,oder Gewerbezone
  • EFH, MFH, ET-Whg.
  • Baurecht, Wohnrecht, Nutzniessung
  • Sozialer Wohnungsbau

Was beinhaltet der subjektive Geltungsbereich für Ausnahmen?

Natürliche Personen und juristische Personen, Bewilligungspflicht / Befreit?

Bewilligungspflichtig? Natürliche Personen

  • Ausländer mit Wohnsitz in Ausland
  • Ausländer mit Wohnsitz in Schweiz, ausser EU-Bürger oder C-Bewilligung

Bewilligung befreit: Natürliche Personen

  • Gesetzliche Erben
  • Verwandte des Veräusseres
  • Personen im Ausland die schon Mit oder Gesamteigentümer sind (nur am gleichen Grundstück)

Bewilligungspflicht juristische Personen

  • Gesellschaft mit Sitz im Ausland
  • Gesellschaft mit Sitz in CH, aber aus Ausland beherscht (ab mehr als 1/3-Anteil an Kapital und Stimmrecht)
  • Treuhandgeschäfte mit Ausländern (auftreten als Strohman) ist nicht möglich

Bewilligungsfrei juristische Personen:

  • Betriebsstätten
  • Ausländische Staaten und internationale Organisationen, die ein Grundstück für Ihre Vertretung erwerben

Was ist der Unterschied zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft?

  • Verpflichtungsgeschäft (causa): Abschluss des Kaufvertrages
  • Verfügungsgeschäft (traditio): Übergabe des Kaufgegenstandes, resp. Grundbucheintragung