Block 3: Haftungskollision
Haftpflichtrecht I VBV René Beck
Haftpflichtrecht I VBV René Beck
Kartei Details
Karten | 7 |
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Lernende | 40 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 30.10.2015 / 20.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe (René Beck / Nathalie Thiemann) |
Weblink |
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Haftungskollision
Erkläre den Begriff.
Mehrere von verschiedenen Personen gegenseitig zu vertretende Schadenursachen treffen im gleichen Ereignis aufeinander.
Haftungskollision
Sektorielle Verteilung der rechtlich relevanten Ursachen
Zur Bestimmung und Bemessung der einzelnen Ursachen- und Haftungsanteile ist eine Gewichtung der mitwirkenden Ursachen vorzunehmen und darauf abgestützt der Haftungsanteil der einzelnen Beteiligten festzulegen. Im Sinne des Tortenprinzips bestimmt sich die Grösse der einzelnen Sektoren anhand der Anzahl und der Art sowie der Bedeutung der mitwirkenden Ursachen.
Haftungskollision
Wie erfolgt die Aufteilung der gegenseitigen Haftungsquote bei einer Kollision von Verschuldenshaftungen?
Die Aufteilung der gegenseitigen Haftungsquote erfolgt im Verhältnis zur Grösse des vom Einzelnen zu vertretenden Verschuldens.
Haftungskollision
Wie erfolgt die Aufteilung der gegenseitigen Haftungsquote bei einer Kollision milder Kausalhaftungen untereinander oder mit Verschuldenshaftungen?
Massgebend für die Aufteilung der gegenseitigen Haftungsquote ist die Gewichtung der Ursachenanteile der involvierten Kausalhaftungen unter Einbezug eines allenfalls mitwirkenden Verschuldens anderer Beteiligter.
Haftungskollision
Wie erfolgt die Aufteilung der gegenseitigen Haftungsquote bei einer Kollision von Gefährdungshaftung mit Verschuldenshaftung?
Bei der Aufteilung der gegenseitigen Haftungsquote ist einerseits die Intensität der vom Gefährdungshaftpflichtigen zu vertretenden spezifischen Gefahr (z.Bsp. Betriebsgefahr des Motorfahrzeugs) und auf der anderen Seite die Grösse des Verschuldens zu berücksichtigen.
Sofern auch der Gefährdungshaftpflichtige ein zusätzliches Verschulden zu vertreten hat, verschiebt sich das Verhältnis der Haftungsquoten zu seinen Ungunsten, da ihn nun zwei Ursachen belasten.
Haftungskollision
Wie erfolgt die Aufteilung der gegenseitigen Haftungsquote bei einer Kollision von Gefährdungshaftung mit milder Kausalhaftung?
Bei der Aufteilung der gegenseitigen Haftungsquote ist einerseits die Intensität der vom Gefährdungshaftpflichtigen zu vertretenden spezifischen Gefahr und auf der anderen Seite der Ursachenanteil aus der Ordnungswidrigkeit der milden Kausalhaftung zu berücksichtigen. Der vom Gefährdungshaftpflichtigen zu vertretenden spezifischen Gefahr ist dabei im Vergleich zur Ordnungswidrigkeit ein höhrerer Anteil an der Gesamtverursachung zuzumessen.
Haftungskollision
Wie erfolgt die Aufteilung der gegenseitigen Haftungsquote bei einer Kollision von Gefährdungshaftungen?
Massgebend für die Ermittlung der von den Beteiligten zu vertretenden Ursachenanteile ist hier die Grösse der in Erscheinung getretenen spezifischen Gefahren und das Ausmass deren Verwirklichung.
Sofern bei einem oder beiden Gefährdungshaftpflichtigen ein zusätzliches Verschulden hinzukommt, ist dies bei der sektoriellen Verteilung der Ursachenanteile entsprechend zu berücksichtigen.
Beim Zusammenstoss von Motorfahrzeugen sieht SVG 61 eine spezielle Kollisionsnorm vor, welche den Schadenersatz unter Motorfahrzeughaltern regelt.