Premium Partner

Grundwissen Immobilien

ZPO

ZPO


Kartei Details

Karten 28
Lernende 66
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 27.02.2015 / 02.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/grundwissen_immobilien
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/grundwissen_immobilien/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
Wann ist Schlichtungsverfahren zwingend

immer ausser bei ausdrücklicher gesetzlicher Regelung, oder bei gemeinsamer Verzicht der Parteien ( nur bei Streitwert von mind. 100'000.-) oder einseitiger Verzicht der klagenden Partei wenn beklagter Sitz/Wohnsitz im Ausland oder Aufenthaltsort unbekannt

ZPO - es gibt vier Erledigungsvarianten

Einigung (Vergleich, Klageanerkennung, vorbehaltsloser Klagerückzug), Klagebewilligung, Urteilsvorschlag, Entscheid

Was passiert bei einer Einigung der Parteien

Unterzeichnung eines Protokolls, jede Partei erhält ein Exemplar = Wirkung eines rechtkräftigen Entscheids

Spezialfall vorbehaltsloser Klagerückzug (Einigung der Parteien)

vorbehaltsloser Klagerückzug bewirkt einen rechtskräftigen Entscheid - es kann für die gleiche Sache gegen die gleiche Partei keinen zweiten Prozess geführt werden

Rückzug unter Vorbehalt

identische Klage kann wieder eingereicht werden

Klagebewilligung

geht grundsätzlich an die klagende Partei mit der Ausnahme bei Anfechtung einer Mietzinserhöhung, dann geht sie an den Vermieter

Klagefrist

30 Tage

Wann kommt ein Urteilsvorschlag in Frage

Möglich bei Mietzinshinterlegung, Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen, Kündigungsschutz/Erstreckung, vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5'000.-