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GFuP KW 12

Stillen und Stillförderung

Stillen und Stillförderung


Set of flashcards Details

Flashcards 11
Language Deutsch
Category Nutrition
Level University
Created / Updated 22.05.2016 / 25.10.2021
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Erkläre die Bedeutung der Stillförderung für die Gesundheit

1.5 Mio Kinder sterben jährlich, weil sie nicht gestillt werden

Nichtstillen führt zu höhere Inzidenz/ höheres Risiko für

  • Adipositas 15-30%
  • Diabetes Mellitus 30%
  • Otitis Media 23%
  • Hospitalisierung infolge con Atemwegsinfektionen 72%
  • Gastrointestinale Infekte 64%
  • Leukämie in der Kinderheit 15-20%
  • SIDS 36%
  • NEC 58%
  • Atopischen Dermatitis 27%
  • Asthma 42%
  • Schlechtere neuro-kognitive Entwicklung

Nenne internationale Initiativen zur Stillförderung

  • 1981 WHO: Internationaler Kodex für Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
  • 1990 und 1005 Innocenti Deklaration
  • 1991 WHO und UNICEF: Baby Friendly Hospital Initiative BFHI
  • 2003: Global Strategy for Infant and Young Child Feeding
  • 2009 BFHI/ 2011 WHO Deklaration

Nenne das Ziel des WHO Codex (Art. 1)

  • Ziel dieses Kodex ist es, zu einer sicheren und angemessenen Ernährung für Säuglinge und Kleinkinder beizutragen, und zwar durch Schutz und Förderung des Stillens und durch Sicherstellung einer sachgemäßen Verwendung von Muttermilchersatznahrung, wo solche gebraucht wird. Dies soll auf der Grundlage entsprechender Aufklärung und durch eine angemessene Vermarktung und Verteilung erfolgen.
  • CH: »Das Stillen soll gefördert und geschützt werden».

Nenne den Anwendungsbereich des WHO Codex (Art. 2)

  • Der Kodex findet Anwendung auf die Vermarktung und die damit verbundenen Praktiken der folgenden Produkte: Muttermilchersatznahrung einschließlich vorgefertigter Säuglingsnahrung; andere Milchprodukte, Nahrungsmittel und Getränke, einschließlich flaschenverfütterter Beikost, wenn diese als - mit oder ohne Veränderung - teilweiser oder voller Ersatz für Muttermilch vermarktet oder auf andere Weise angeboten werden; Säuglingsflaschen und Sauger. Der Kodex bezieht sich auch auf die Qualität und Verfügbarkeit der Produkte und auf die Informationen hinsichtlich ihrer Verwendung.
  • CH: Der Codex bezieht sich auf Säuglingsanfangsnahrungen (=LM für die besondere Ernährung von gesunden Säuglingen während der ersten Lebensmonate bis zur Einführung angemessener Beikost).

Nenne die Bestimmungen des WHO Codex zu Werbung im Detailhandel (Art. 3)

  • CH: Es darf keine Werbung in Einzelhandelsgeschäften geben, welche die Konsumentinnen und Konsumenten durch Verteilung von Proben oder mit anderen Werbemitteln wie besonderen Auslagen, Rabattmarken, Zugabeartikeln, Sonderangeboten, Lockartikeln oder Koppelungsgeschäften direkt auf Einzelhandelsebene zum Kauf von Säuglingsanfangsnahrung anregt.

Nenne die Bestimmungen des WHO Codex zu Einrichtungen des Gesundheitswesens (Art. 6)

  • 6.2 Keine Einrichtung des Gesundheitswesens darf zum Zwecke der Marktförderung von vorgefertigter Säuglingsnahrung oder anderen Produkten, die in den Anwendungsbereich dieses Kodex fallen, benutzt werden. Dieser Kodex schließt jedoch die Verbreitung von Informationen an Angehörige der Gesundheitsberufe nicht aus, wie in Artikel 7.2 vorgesehen.
  • 6.3 Einrichtungen des Gesundheitswesens dürfen nicht für die Ausstellung von Produkten, oder von Plakaten oder Poster hinsichtlich solcher Produkte, die in den Anwendungsbereich dieses Kodex fallen, oder für die Verteilung von Sachmitteln benutzt werden, die von einem Hersteller oder Verteiler zur Verfügung gestellt worden sind und nicht den Ausführungen in Artikel 4.3 entsprechen.

Nenne die Bestimmungen des WHO Codex zum Gesundheitspersonal (Art. 7)

  • Das Gesundheitspersonal sollte sich für die Förderung und den Schutz des Stillens einsetzen, und jene Personen, die speziell auf dem Gebiet der Mütter- und Säuglingsernährung tätig sind, sollten sich mit ihren Obliegenheiten vertraut machen, die sich aus diesem Kodex ergeben, einschließlich der in Artikel 4.2 aufgeführten Informationen

Nenne die Bestimmungen, die in der CH im Gesetz verankert sind zur Abgabe von Proben von Säuglingsnahrung (Art. 4)

  • 4.1 Portionenbeutel von Säuglingsanfangsnahrungen dürfen nicht als "Muster" oder "Gratismuster« gekennzeichnet werden. Sie sind den Endverbrauchern und dem Fachpersonal (Ärztin/Arzt, Hebamme, Stillberaterin, Mütterberaterin) und den Spitälern, Kliniken und ähnlichen Institutionen zu einem Preis zu verkaufen, der mindestens dem Preis pro kg des Referenzproduktes im Handel entspricht