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Gesundheitsmanagement II/5

Ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung


Kartei Details

Karten 15
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 13.03.2016 / 13.11.2016
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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In welchen Bereichen hat der Inhaber einer Einzelpraxis ein höchstmaß an Autonomie?

  • Praxisort,
  • Praxisausstattung und Einrichtung,
  • Therapieangebote,
  • Personalentscheidungen,
  • Öffnungszeiten,
  • Qualifikationen (eigene und die des Personals),
  • Kostenaufwand,
  • Work-Life- Balance,
  • Annahme von Patienten,
  • Honorarvereinbarung mit Privatpatienten,
  • Zusatzleistungen und Service.

Welche Risiken hat der Inhaber einer Einzelpraxis?

  • alleinige Haftung für Schäden der Patienten,
  • Abwanderung von Patienten zu Kollegen bei krankheits- oder urlaubsbedingter
  • Abwesenheit und Unzufriedenheit,
  • Verdienstausfall bei Abwesenheit bei fortlaufenden Betriebskosten,
  • Kosten für Einstellung eines Vertretungsarztes bei Abwesenheit,
  • ggf. fehlende Unterlagen und medizinische Apparate des vertretenden Kollegen,
  • häufige Unverkäuflichkeit von Einzelpraxen im ländlichen Bereich.

Woran erkennt man eine Praxisgemeinschaft im gegensatz zu einer Berufsausübungsgemeinschaft?

Woran erkennt man eine Berufsausübungsgemeinschaftim Gegensatz zu einer Praxisgemeinschaft ?

Was sind Vorteile einer Praxisgemeinschaft?

  • geringeres Abwanderungsrisiko bei Abwesenheit oder Krankheit durch verbesserte Vertretungsmöglichkeiten
  • größeres Diagnose, Therapie und Leistungsspektrum
  • besserer Zugriff auf Dokumentationen bei gemeinschaftsinterner Weiterverweisung
  • beser Ausstattung mit finanziellen Mitteln, macht höher qualifiziertes Personal finanierbar

Was sind Nachteile einer Praxisgemeinschaft?

  • Verlust der Selbständigkeit und Unabhängigkeit
  • gesamtschuldnerische Haftung für Schäden in den Gemeinschaftsräumen
  • gesamtschuldnerische Haftung für gemeinsam erworbene Güter und Mietschulden
  • Entscheidungen müssen gemeinsam gefällt werden
  • möglicherweise zähflüssigere Kommunikation

Was wurde durch mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetzt 2007 geändert?

  • Gemeinschaftspraxis heißt jetzt Berufsausübungsgemeinschaft
  • Ärzte können in eigener Praxis oder als Angestellter in mehreren Praxen arbeiten.
  • Zusammenschlüsse über Orts-, Praxis- und Fachgebietsgrenzen hinaus wurden möglich.
  • Altersgrenzen für Ärzte wurden abgeschafft.
  • Vertragsärzte dürfen auch Ärzte anderer Fachgebiete und Psychotherapeuten anstellen.
  • Teilzeitarbeit und Teilberufsausübungsgemeinschaften wurden möglich.
  • Partner können alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer
    sein, also Fachärzte, Psychotherapeuten, MVZ.

Was sind Bedingung für eine Berufsausübungsgemeinschaft?

  • der anzustellende Arzt muss die Facharztanerkennung haben,
  • er muss im Arztregister eingetragen sein
  • und der Zulassungsausschuss muss die Anstellung genehmigt haben.