Gesundheitsmanagement II/5
Ambulante Versorgung
Ambulante Versorgung
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Kartei Details
Karten | 15 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 13.03.2016 / 13.11.2016 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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In welchen Bereichen hat der Inhaber einer Einzelpraxis ein höchstmaß an Autonomie?
- Praxisort,
- Praxisausstattung und Einrichtung,
- Therapieangebote,
- Personalentscheidungen,
- Öffnungszeiten,
- Qualifikationen (eigene und die des Personals),
- Kostenaufwand,
- Work-Life- Balance,
- Annahme von Patienten,
- Honorarvereinbarung mit Privatpatienten,
- Zusatzleistungen und Service.
Welche Risiken hat der Inhaber einer Einzelpraxis?
- alleinige Haftung für Schäden der Patienten,
- Abwanderung von Patienten zu Kollegen bei krankheits- oder urlaubsbedingter
- Abwesenheit und Unzufriedenheit,
- Verdienstausfall bei Abwesenheit bei fortlaufenden Betriebskosten,
- Kosten für Einstellung eines Vertretungsarztes bei Abwesenheit,
- ggf. fehlende Unterlagen und medizinische Apparate des vertretenden Kollegen,
- häufige Unverkäuflichkeit von Einzelpraxen im ländlichen Bereich.
Woran erkennt man eine Praxisgemeinschaft im gegensatz zu einer Berufsausübungsgemeinschaft?
Woran erkennt man eine Berufsausübungsgemeinschaftim Gegensatz zu einer Praxisgemeinschaft ?
Was sind Vorteile einer Praxisgemeinschaft?
- geringeres Abwanderungsrisiko bei Abwesenheit oder Krankheit durch verbesserte Vertretungsmöglichkeiten
- größeres Diagnose, Therapie und Leistungsspektrum
- besserer Zugriff auf Dokumentationen bei gemeinschaftsinterner Weiterverweisung
- beser Ausstattung mit finanziellen Mitteln, macht höher qualifiziertes Personal finanierbar
Was sind Nachteile einer Praxisgemeinschaft?
- Verlust der Selbständigkeit und Unabhängigkeit
- gesamtschuldnerische Haftung für Schäden in den Gemeinschaftsräumen
- gesamtschuldnerische Haftung für gemeinsam erworbene Güter und Mietschulden
- Entscheidungen müssen gemeinsam gefällt werden
- möglicherweise zähflüssigere Kommunikation
Was wurde durch mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetzt 2007 geändert?
- Gemeinschaftspraxis heißt jetzt Berufsausübungsgemeinschaft
- Ärzte können in eigener Praxis oder als Angestellter in mehreren Praxen arbeiten.
- Zusammenschlüsse über Orts-, Praxis- und Fachgebietsgrenzen hinaus wurden möglich.
- Altersgrenzen für Ärzte wurden abgeschafft.
- Vertragsärzte dürfen auch Ärzte anderer Fachgebiete und Psychotherapeuten anstellen.
- Teilzeitarbeit und Teilberufsausübungsgemeinschaften wurden möglich.
- Partner können alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer
sein, also Fachärzte, Psychotherapeuten, MVZ.
Was sind Bedingung für eine Berufsausübungsgemeinschaft?
- der anzustellende Arzt muss die Facharztanerkennung haben,
- er muss im Arztregister eingetragen sein
- und der Zulassungsausschuss muss die Anstellung genehmigt haben.