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Fotofach - Fachkunde BV

Alte Fragen zum üben....

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Kartei Details

Karten 47
Lernende 34
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 29.05.2012 / 31.03.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/fotofach_fachkunde_bv
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Nennen Sie mindestens drei Kreditarten?

Bankkredit, Hyptohekarkredit, Kontokorentkredit, Darlehenskredit, Barkredit

Welche Scannertypen kommen in der Fotobranche vor? Nennen Sie mindestens 4 Stück.

•Buchscanner

•Diascanner

•Filmscanner

•Dokumentenscanner

•Durchlichtscanner

•Flachbettscanner

•Großformat-Scanner

•Handscanner

•Laserscanner

•Trommelscanner

Nennen sie einige üblichen Posten die mit dem Gewinn des Unternehmers beglichen werden:

Investitionen, Steuern, Rückstellungen

Wann muss man eine Mängelrüge machen und was gilt es dabei zu beachten?

Mängelrüge

Die ausdrückliche Mängelrüge ist häufig Voraussetzung für die Geltendmachung von

gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüchen. Sie sollte im Zweifel schriftlich und gegen Zugangsnachweis erhoben werden.

Was bedeutet der Begriff Garantie?

Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu.

z.B. Kameragarantie - 1 Jahr

Welche Vertriebsformen kennen Sie?

Vertriebsformen: Versand-, Detail-, Internethandel usw.

Erklären Sie den Begriff Skonto.

Barzahlungsrabatt

Welche Möglichkeiten stehen mir von Gesetzes wegen offen wenn ich ein Fehlerhaftes Produkt gekauft habe? Zählen sie drei Möglichkeiten auf.

Gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, den Mangel zu beseitigen:

Umtausch: Der Verkäufer nimmt die reklamierte Ware zurück und händigt dem Kunden solche aus, die diesen Fehler nicht aufweist. Übliche Vorgehensweise bei geringwertigen Gütern.

Reparatur: Der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der

Reklamationsgrund entfällt. Streng genommen ein Sonderfall des Umtauschs, der bei

höherwertigen Gütern gebräuchlich ist. Bei Dienstleistungen spricht man hier auch von einer Nachbesserung.

Wandlung: Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist.

Minderung: Der Verkäufer erstattet einen Teilbetrag, der Käufer behält die fehlerhafte Ware. Dies ist die häufigste Lösung bei reklamierten Urlaubsreisen und anderen Dienstleistungen.