FDV Fragen zu R 300.9
Störungen - ab 1.7.2020 # FDV 2020
Störungen - ab 1.7.2020 # FDV 2020
Fichier Détails
Cartes-fiches | 29 |
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Utilisateurs | 100 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Code de la route |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 27.04.2014 / 10.01.2024 |
Attribution de licence | Non précisé (SS) |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/fdv_fragen_zu_r_300_9
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Intégrer |
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Störungen
In folgenden Fällen darf Freifahren nicht angewendet werden: __________(4).
- Fahrt mit Hilfssignal
- Vorbeifahrt am haltzeigenden Signal
- Rangierbewegungen
- im ersten Abschnitt nach oder vor einer nicht dauernd aktiven GFM
Störungen
In welchen Betriebszuständen ist Freifahren erlaubt?
Störungen
Die Vollständigkeit einer Fahrt kann wie folgt festgestellt werden: __________(3).
- durch den Lokführer für seine eigene Fahrt oder
- durch den Fahrdienstleiter vor Ort durch Beachten des Zugsschlusssignals
- durch den Rangierleiter bei Rangierbewegungen für seine eigene Fahrt
Arbeiten im Gleisbereich
Betriebliche Sicherheitsmassnahmen gliedern sich in: __________(3).
- Erstatten von Meldungen
- Einführen von betrieblichen Einschränkungen
- Sperren von Gleisen / Weichen
Störungen
Darf bei den SBB bei Störungen unter Umständen die "Fahrt auf Sicht" bei Zug- und Rangierfahren aufgehoben werden?
Störungen
Ist die Lokpfeife unbrauchbar, hat der Lokführer mit __________(1) weiterzufahren.
Störungen
Das Personal, welches eine Gefährdung oder einen Unfall feststellt, hat unverzüglich den Fahrdienstleiter nach dem Prinzip zu verständigen: __________(4)
- Wer meldet?
- Was ist geschehen?
- Wo ist es geschehen?
- Wann ist es geschehen?
Störungen
Stellt der Lokführer fest, dass die Fahrleitung nach einem Spannungsausfall nicht sofort wieder unter Spannung kommt, fährt er mit __________(1) weiter.