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FDV Fragen zu R 300.9

Störungen - ab 1.7.2020 # FDV 2020

Störungen - ab 1.7.2020 # FDV 2020

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Kartei Details

Karten 29
Lernende 100
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 27.04.2014 / 10.01.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (SS)
Weblink
https://card2brain.ch/box/fdv_fragen_zu_r_300_9
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Störungen

In folgenden Fällen darf Freifahren nicht angewendet werden: __________(4).

  • Fahrt mit Hilfssignal
  • Vorbeifahrt am haltzeigenden Signal
  • Rangierbewegungen
  • im ersten Abschnitt nach oder vor einer nicht dauernd aktiven GFM

Störungen

In welchen Betriebszuständen ist Freifahren erlaubt?

Störungen

Die Vollständigkeit einer Fahrt kann wie folgt festgestellt werden: __________(3).

  • durch den Lokführer für seine eigene Fahrt oder
  • durch den Fahrdienstleiter vor Ort durch Beachten des Zugsschlusssignals
  • durch den Rangierleiter bei Rangierbewegungen für seine eigene Fahrt

Arbeiten im Gleisbereich

Betriebliche Sicherheitsmassnahmen gliedern sich in: __________(3).

  • Erstatten von Meldungen
  • Einführen von betrieblichen Einschränkungen
  • Sperren von Gleisen / Weichen

Störungen

Darf bei den SBB bei Störungen unter Umständen die "Fahrt auf Sicht" bei Zug- und Rangierfahren aufgehoben werden?

Störungen

Ist die Lokpfeife unbrauchbar, hat der Lokführer mit __________(1) weiterzufahren.

Störungen

Das Personal, welches eine Gefährdung oder einen Unfall feststellt, hat unverzüglich den Fahrdienstleiter nach dem Prinzip zu verständigen: __________(4)

  • Wer meldet?
  • Was ist geschehen?
  • Wo ist es geschehen?
  • Wann ist es geschehen?

Störungen

Stellt der Lokführer fest, dass die Fahrleitung nach einem Spannungsausfall nicht sofort wieder unter Spannung kommt, fährt er mit __________(1) weiter.