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Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

Direkte Steuern

Direkte Steuern

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Kartei Details

Karten 15
Lernende 13
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 14.08.2014 / 24.02.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Direkte Steuern)
Weblink
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Das Unternehmenssteuerrecht besteht aus 2 Teilen

-Besteuerung des selbstständig Erwerbenden -Besteuerung von juristischen Personen

Einkünfte aus selbst. Erwerb

DBG Art. 18 - 19

Wichtig ist auch DBG Art. 40 & 41

Der Reingewinn wird zum übrigen Einkommen dazu gerechnet.

Abzüge aus selbst. Erwerb

DBG Art. 27 - 30 & 211

Wer sind selbst. erwerbstätige Pers.?

Inhaber einer Einzelunternehmung, Gesellschafter einer Kollektiv- oder einer Kommanditgesellschaft

Voraussetzungen selbstständiger Erwerb

Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital, frei bestimmte Selbstorganisation und Arbeiten auf eigenes Risiko, systematischer Marktauftritt, Gewinnstrebigkeit der Unternehmung

Abzüge beim selbst. Erwerb

DBG Art. 27 - 31 und 211.

DBG Art. 28: Abschreibungen

DBG Art. 29: Rückstellungen

DBG Art. 31: Verluste

Wichtig im Zus. mit der selbstst. Erwerbstätigkeit  ist auch DBG Art. 40

 

 

Abzüge beim unselbstständigen Erwerb

Berufskosten (Pauschalen sind zulässig) Wenn Pauschale überstiegen wird, dann Quittungen beilegen

Welche Unternehmungen sein von der Steuer befreit?

DBG Art. 56:

-Der Bund & seine Anstalten

-Die Kantone und ihre Anstalten

-Die Gemeinden, die Kirchgemeinden

-Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

-Ausgleichskassen

-jur. Pers., die gemeinnützige Zwecke verfolgen