Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
Direkte Steuern
Direkte Steuern
Kartei Details
Karten | 15 |
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Lernende | 13 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 14.08.2014 / 24.02.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe (Direkte Steuern) |
Weblink |
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Das Unternehmenssteuerrecht besteht aus 2 Teilen
-Besteuerung des selbstständig Erwerbenden -Besteuerung von juristischen Personen
Einkünfte aus selbst. Erwerb
DBG Art. 18 - 19
Wichtig ist auch DBG Art. 40 & 41
Der Reingewinn wird zum übrigen Einkommen dazu gerechnet.
Abzüge aus selbst. Erwerb
DBG Art. 27 - 30 & 211
Wer sind selbst. erwerbstätige Pers.?
Inhaber einer Einzelunternehmung, Gesellschafter einer Kollektiv- oder einer Kommanditgesellschaft
Voraussetzungen selbstständiger Erwerb
Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital, frei bestimmte Selbstorganisation und Arbeiten auf eigenes Risiko, systematischer Marktauftritt, Gewinnstrebigkeit der Unternehmung
Abzüge beim selbst. Erwerb
DBG Art. 27 - 31 und 211.
DBG Art. 28: Abschreibungen
DBG Art. 29: Rückstellungen
DBG Art. 31: Verluste
Wichtig im Zus. mit der selbstst. Erwerbstätigkeit ist auch DBG Art. 40
Abzüge beim unselbstständigen Erwerb
Berufskosten (Pauschalen sind zulässig) Wenn Pauschale überstiegen wird, dann Quittungen beilegen
Welche Unternehmungen sein von der Steuer befreit?
DBG Art. 56:
-Der Bund & seine Anstalten
-Die Kantone und ihre Anstalten
-Die Gemeinden, die Kirchgemeinden
-Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
-Ausgleichskassen
-jur. Pers., die gemeinnützige Zwecke verfolgen