Ehe- und Erbrecht
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Kartei Details
Karten | 31 |
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Lernende | 25 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 05.11.2012 / 23.03.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Konkubinat
Ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben von zwei Partnern, die nicht miteinander verheiratet sind.
Ehehindernisse
Wenn einer der Gründe vorliegt ist keine Ehe möglich. Gründe: Verwandtschaft, Stifkindverhältnis und bereits bestehende anderer Ehe.
Ziviltrauung
Zivile Trauung in einem amtlichen Traulokal in Anwesenheit von zwei mündigen Zeugen durch den Zivilstandesbeamten. Voraussetzung für die kirchliche Trauung.
Familienname
Jeder behält nach Trauung den Ledignamen. Wer den Namen der Frau oder des Mannes möchte, muss eine Bewilligung beim Wohnsitzkanton einreichen.
Güterrecht
Es bestimmt, was während der Ehe wem gehört und wie das Vermögen bei Scheidung oder Tod unter den Ehegatten aufgeteilt wird.
Errungenschaftsbeteiligung
Ordentlicher Güterstand. Gilt immer dann, wenn vertraglich kein anderer Güterstand vereinbart wurde.
Eigengut
Eigenblut ist nur das, was gemäss Art. 198 ZGB aufgeführt ist oder gemäss Art. 199 ZGB mittels Ehevertrag als Eigengut erklärt werden kann.
Errungenschaft
Es umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden. In Art. 197 Abs. 2 ZGB werden Vermögenswerte exemplarisch aufgeführt.