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Block 8: Die Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)

Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)


Kartei Details

Karten 18
Lernende 43
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 04.01.2016 / 03.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (Nathalie Thiemann / Rene Beck)
Weblink
https://card2brain.ch/box/die_privathaftpflichtversicherung
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Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Privatperson

Versichert ist die Haftpflicht aus dem Verhalten im täglichen privaten Leben.

Für gewisse Eigenschaften und Risiken sehen die Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften besondere Regelungen vor, welche nachstehend dargestellt werden.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Familienhaupt

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Deckung der Haftung des Familienhauptes aus dem Einstehenmüssen für die durch Kinder verursachten Schäden.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Arbeitgeber

Mitversichert ist die Haftpflicht des VNs als Arbeitgeber von Dienstpersonal für den privaten Bereich.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Gebäude- und Grundeigentümer

Mitversichert ist regelmässig die Haftpflicht als:

- Eigentümer einer selbst bewohnten Liegenschaft mit höchstens drei Wohnungen, ohne gewerblichen Betrieb.

- Eigentümer eines Ferien-Einfamilienhauses.

Eigentümer eines Mobilheims oder eines nicht immatrikulierten Wohnwagens am festen Standort.

- Eigentümer von unbebauten Grundstücken (Bsp. Gärten, einschliesslich Gartenhäuschen zu dessen Bewirtschaftung). Teils bestehen Beschränkungen über die Grösse des versicherten Grundstücks.

- Stockwerkeigentümer, d.h Eigentümer von selbst bewohnten Wohnungen (einschliesslich Ferienwohnungen) im STWEG. Dieser Versicherungsschutz wird meist als Summendifferenzdeckung zur Gebäudehaftpflichtvers. der Stockwerkeigentümergemeinschaft gewährt. Teils ist die Haftpflicht aus STWEG gänzlich vom Vers.schutz ausgeschlossen.

Mitversichert sind der zum Gebäude gehörende Umschwung sowie nicht Erwerbszwecken dienende Nebengebäude.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Mieter von Gebäuden und Räumlichkeiten (Mieterschäden)

Mitversichert ist die Haftpflicht als:

- Mieter oder Pächter von selbst bewohnten Wohngebäuden und -räumlichkeiten, unter Einschluss von Ansprüchen aus Schäden an gemeinsam benützten Bauteilen und Anlagen.

- Mieter oder Pächter von unbebauten Grundstücken (Bsp. Gärten, einschliesslich Gartenhäuschen zu dessen Bewirtschaftung). Teils bestehen Beschränkungen über die Grösse des vers. Grundstücks.

- Mieter von Hotelzimmern, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie Mobilheimen und nicht immatrikulierten Wohnwagen mit festem Standort.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Bauherr

Mitversichert ist die Haftpflicht für Schäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben an versicherten Liegenschaften und Grundstücken, sofern die Gesamtbausumme einen bestimmten Betrag (meist CHF 100'000) nicht übersteigt.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht aus Sport und anderen Freizeitbeschäftigungen

Mitversichert ist die Haftpflicht aus Sport und anderen Freizeitbeschäftigungen.

Die Haftpflicht für unfallbedingte Schäden an geliehenen, gemieteten, vorübergehend gehaltenen oder im Auftrag gerittenen Pferden sowie die Haftpflicht aus der Jagdausübung sind regelmässig nur aufgrund besonderer Vereinbarung mitversichert.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Angehöriger von Armee, Schutz- und Wehrdiensten

Mitversichert ist die Haftpflicht der Versicherten als Angehörige von Armee, Schutz- und Wehrdiensten in der Schweiz, soweit der Dienst nicht berufsmässig oder bei bewaffneten Konflikten geleistet wird.

Von der Versicherung ausgeschlossen sind meistens Schäden an Militär-, Zivilschutz- und Feuerwehrmaterial.