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Das Drei-Säulen-Konzept

Alters- und Hinterlassenen Versicherung Invalidenversicherung Ergänzungsleistung BVG Private Vorsorge

Alters- und Hinterlassenen Versicherung Invalidenversicherung Ergänzungsleistung BVG Private Vorsorge


Kartei Details

Karten 59
Lernende 58
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 19.01.2014 / 14.04.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Seit wann ist das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in Kraft

1. Januar 1948

Zweck der AHV?

Die Renten sollen den Existenzbedarf angemessen decken. (Obligatorische Versicherung/Volksversicherung)

Welche Risikos versichert die AHV?

Alter und Tod

Wer ist in der AHV versichert?

Alle natürlichen Personen, die in der Schweiz wohnen und / oder arbeiten.

Hier unterscheidet sich die Schweiz von den übrigen Staaten wo eine Versicherungsunterstellung nur im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit gegeben ist (Erwerbsortprinzip).

Wer ist in der AHV obligatorisch Versichert?

  1. Wohnsitz in der Schweiz
  2. Erwerbstätigkeit in der Schweiz
  3. Schweizer im Ausland:
    • im Dienst der Eidgenossenschaft
    • im Dienst internationaler Organisationen
    • im Dienst privater vom Bund subventionieren Hilfsorganisationen

Nicht in der AHV versichert sind?

  1. Ausländer mit diplomatischen Vorrechten
  2. Personen die bereits einer ausländischen Sozialversicherung angeschlossen sind (Doppelbelastung)
  3. Selbständige
  4. Arbeitnehmer nicht beitragspflichtier Arbeitgeber (ANobAG), die weniger als 3 aufeinanderfolgende Monate pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig sind.

Sind Personen die Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und keine Erwerbstätigkeit ausüben noch obligatorisch versichert?

Was sind die Konsequenzen?

Nein sie sind nicht mehr obligatorisch versichert. Es entstehen Beitragslücken in der AHV/IV, die später zu gekürzten Leistungen führen.

Welche drei Möglichkeiten gibt es um weiterhin in der AHV/IV versichert zu sein?

  1. Weiterführen der obligatorischen Versicherung
  2. Beitritt zur obligatorischen Versicherung
  3. Freiwillige Versicherung