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Bürgerliches Recht §10

§10

§10


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.06.2016 / 22.06.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Was ist die Besonderheit beim Vertrag zu Gunsten Dritter?

Der Dritte gewinnt einen eigenen Leistungsanspruch gegen den Schuldner, § 328 BGB.

Warum ist der Vertrag zu Gunsten Dritter kein besonderer Ver-tragstypus wir der Kaufvertrag, der Werkvertrag usw.?

Praktisch kann jeder Vertrag als Vertrag zu Gunsten Dritter ausgestal-tet werden.

Wie unterscheidet sich der Vertrag zu Gunsten Dritter vom Vertrag mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter?

Beim echten Vertrag zGDr erhält der Dritte einen vertraglichen Erfül-lungsanspruch. Beim Vertrag mit Schutzwirkungen zGDr erhält der Dritte keinen Erfüllungsanspruch, ist aber wohl in den Schutzbereich der Nebenpflichten mit einbezogen.

Warum kann es keinen Vertrag zu Lasten Dritter geben?

Weil ein solcher Vertrag gegen den Grundsatz der Privatautonomie verstoßen würde.

Was ist zur Abtretung einer Forderung notwendig?

Ein Abtretungsvertrag zwischen dem Altgläubiger und dem Neugläu-biger.

Welche besonderen Formen der Abtretung kennen Sie?

Normale Abtretung, Sicherungsabtretung, Globalzession, Inkassozes-sion.

Ist zur Abtretung auch die Zustimmung des Schuldners notwen-dig?

Nein - der Schuldner braucht noch nicht einmal etwas von der Abtre-tung zu erfahren.

Welche Fälle des gesetzlichen Forderungsübergangs kennen Sie?

Bürgenregress, § 774 BGB, und Gesamtschuldnerregress, § 426 BGB.