Brennpunkt (06): Merkmale eines Rechtsstaates
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 59 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 02.02.2013 / 05.03.2024 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Absolute Monarchie
Herrschaftssystem, in welchem ein König der alleinige (absolute) Herrscher ist, z.B. Saudi-Arabien.
«Bund» ist der schweizerische Begriff für den Staat (häufig wird dafür auch die Bezeichnung Eidgenossenschaft verwendet).
Bundesgericht
Oberste judikative Staatsgewalt; Rechtssprechung auf Bundesebene mit Sitz in Lausanne.
Regierung und oberste Verwaltungsbehörde des Bundes; 7 Mitglieder; Zusammen mit der Verwaltung zuständig für die Umsetzung der Gesetze; versteht sich als Kollegialbehörde.
Bundesstaat
Zusammenschluss von Teilstaaten (Kantonen, Bundesländern, Bundesstaaten) zu einem einheitlichen Staatsgebilde, z.B. Schweiz, Deutschland, USA.
Demokratie
Regierungsform, in der die Macht im Staat vom Volk aus geht. Die Staatsgewalt wird nicht durch eine einzige Institution ausgeübt Ò Gewaltenteilung. Es gilt das Mehrheitsprinzip und der Schutz von Minderheiten.
Departement
Abteilung der Bundesverwaltung, wird geleitet von einem Bundesrat (= Departementsvorsteher).