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Branche Öffentliche Verwaltung

Berufliche Grundbildung Kaufmann, Branchenkunde üK

Berufliche Grundbildung Kaufmann, Branchenkunde üK


Kartei Details

Karten 144
Lernende 60
Sprache Deutsch
Kategorie Politik
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 16.05.2016 / 05.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Legalitätsprinzip

Verwaltung darf nur dort tätig werden, wo es ihr die Gesetze erlaubt.

Grundsatz der Gleichheit

Alle sind gleich zu behandeln.

Grundsatz von Treu und Glauben

Bürger muss sich auf die Auskünfte der Verwaltung verlassen können. Gibt die Verwaltung falsche Angaben, kann sie dafür behaftet werden.

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Staat soll grundsätzlich nur eingreifen, wenn es notwendig ist und das öffentliche Interesse sein Einschreiten erfordert.

Nutzen Verwaltungsgrundsätze

Schutz der Bürger, Leitplanken für die Verwaltung

Nutzen des öffentlichen Beschaffungswesens

Gleichbehandlung der Anbieter von Lieferungen, Bauarbeiten und Dienstleistung und unparteiische und transparente Vergabe

Vorgehensweise bei einzelnen Vergabeverfahren

Man muss die Kosten schätzen und anhand von Schwellenwerten entscheiden, welches Verfahren zur Anwendung kommt.

Verfahrensarten

Offenes Verfahren, Selektives Verfahren, Einladungsverfahren, Freihändiges Verfahren, Wettbewerbe