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BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT

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Kartei Details

Karten 44
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 09.01.2013 / 20.07.2018
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Definition Schuldverhältnis

 

im engeren Sinne: 
Sonderverbindung zwischen zwei oder mehreren Personen, kraft welcher der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung zu fordern berechtigt ist, § 241 I BGB. 
Es entsteht durch Rechtsgeschäft oder kraft Gesetzes.

im weiteren Sinne: 
Das umfassende Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten (vgl. § 241 II BGB)

Definition Nebenleistungspflichten

Die dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistungspflicht. 
Sie entstehen durch vertragliche Vereinbarungen, Gesetz oder aus Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Definition Hauptleistungspflichten

Sie prägen die Eigenart des jeweiligen Schuldverhältnisses, kennzeichnen den Vertragstyp. Bei Fehlen würde das Schuldverhältnis einem anderen Vertragstyp entsprechen.

Definition leistungsunabhängige Nebenpflichten

 

Verpflichtung zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils aus einem Schuldverhältnis, § 241 II BGB.

Schutzgegenstand ist das Integritätsinteresse des Vertragspartners.

Synallagma

Gegenseitige Abhängigkeit der Leistungspflichten bei einem gegenseitigen Vertrag. 
Eine Leistung wird um der anderen Willen eingegangen (do ut des- Prinzip).

Definition Obliegenheit

 

Obliegenheiten sind gebotene Maßnahmen im eigenen Interesse. 
Eine Nichtbeachtung führt lediglich zu eigenen Rechtsnachteilen bzw. Rechtseinbußen.

Bsp.: §§ 121 I BGB, 377 HGB

Definition Stundung

Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die die Fälligkeit des Anspruchs bei Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit hinausschiebt.

Definition grobe Fahrlässigkeit

Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße. 
Nichtbeachtung dessen, was in der konkreten Situation jedem hätte einleuchten müssen.