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Aktiengesellschaft III

Aktionäre, Generalversammlung

Aktionäre, Generalversammlung

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Kartei Details

Karten 39
Sprache English
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 26.03.2016 / 16.07.2023
Lizenzierung Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)    (Sabine Wild)
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Welche Aufgaben hat die Generalversammlung generell?

Sie ist die Versammlung der Aktionäre und beschliesst über die Statuten und Bestellt den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.

Welche drei Arten von Generalversammlungen werden unterschieden?

die ordentliche, die ausserordentliche und die Universalversammlung.

Was ist eine ordentliche GV?

- wird alljährlich innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres abgehalten, Art. 699 Abs. 2 OR

- Es werden folgende Beschlüsse gefasst; Genehmigung der Jahresrechnung, Verwendung des Bilanzgewinnes, Erteilung der Décharge

Was ist eine ausserordentliche GV?

- kann jederzeit abgehalten werden, Art. 699 Abs. 2

- Darin werden folgende Beschlüsse gefasst; Sanierungsmassnahmen bei einem Kapitalverlust, Übernahmeangebote, etc.

Was ist eine Universalversammlung?

Sind alle Aktien vertreten, darf bei Zustimmung aller eine GV auch ohne die für die Einberufung  und Traktandierung vorgesehenen Formvorschriften abgehalten werden.

Einer AG mit kleinem Aktionärskreis wird somit eine spontane, unkomplizierte GV ermöglicht, OR 701

Nennen Sie die wichtigsten, unübertragbaren Kompetenzen der GV!

Art. 698 Abs. 2

- Festsetzung und Änderung der Statuten

- Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle

- Genehmigung des Lageberichts und allenfalls der Konzernrechnung

- Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende  und der Tantieme

- Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates

- die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind

Welche Formvorschriften bestehen für die Einberufung einer GV?

- 20 Tage vor dem Versammlungstag einberufen, Art. 700 Abs. 1 OR

- Beiliegende Traktandenliste; mit den Verhandlungsgegenständen, den Anträgen des VR und der Aktionäre

- spätestens 20 Tage vor der ordentlichen GV sind der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht den Aktionären am Gesellschaftssitz zur Einsicht auflegen, Art. 696 Abs. 1 OR

Was hat ein Formmangel  bei der Einberufung der GV zur Folge?

Die Beschlüsse der GV sind anfechtbar, Art. 706 OR