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FinAcc

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Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 13.03.2020 / 29.03.2020
Weblink
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Der Geschäftsbericht nach OR enthält die Jahresrechnung, den Vergütungsbericht und den Lagebericht..... 

Falsch, Vergütungsbericht kein obligatorisches Element des Geschäftsberichts (in AG schon)

Geschäftsbericht in Konzernen muss noch die Konzernrechnung beinhalten 

Unterzeichnet bei einer AG der VR-Präsident und der Finanzchef den Geschäftsbericht, so sind die diesbezüglich gesetzlichen Anforderungen erfüllt..... 

Richtig, wobei nach OR VR-Präsident genügen würde. VR-Präsident kann dies auch delegieren aber trägt immer noch die Verantwortung. 

Bei börsenkotierten Unternehmen ist dies aber so. 

Ein Unternehmen kann bei der Erstellung der Jahresrechnung nach OR auf den Anhang verzichten, wenn die gesetzlichen geforderten Angaben aus Bilanz und ER ersichtlich sind.... 

Falsch, Art 959c Abs 2 OR: z.B. durchschnittliche Anzahl Vollzeitstellen während eines Jahres muss angegeben werden.

Abs. Minimum muss Jahresrechnung im Geschäftsbericht enthalten sein. 

CH Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen dürfen ihre statuarische Jahresrechnung in der Währung des Landes erstellt, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist, müssen allerdings zusätzlich die Werte in CHF angeben.... 

Falsch, Landeswährung Muttergesellschaft nicht massgebend. 

Kann aber in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung erstellt werden.

Note,muss aber immer auch in CHF umgerechnet werden. 

 

Nach IFRS ist es immer die wesentlichste Währung.... 

 

Existiert in den mindest Gliederungsvorschriften des OR vorgesehene Bilanzpoition nicht, darf sie kommentarlos weggelassen werden.... 

Was nicht zutrifft kann weggelassen werden. 

Art. 957 Wer ist zur Buchführung und Rechnungslegung erpflichtet? 

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Umsatzerlös >500000CHF im letzten Geschäftsjahr

Juristische Personen, AG, GmbH und Genossenschaft 

 2 Grundlagen der Rechnungslegung? 

- Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Art. 985a)

      - wenn Fortführung im nächsten Jahr nicht möglich, dann Bestände etc. zu Liquiditationsbasis bewerten.

- Zeitliche und sachliche Abgrenzung von Aufwand und Ertrag (Art. 985b)

Was ist das Kostenwertprinzip (historische Kosten)? 

Bei ihrer Erfassung dürfen Aktiven nicht höher bewertet werden als zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.