Verwaltungsrecht
Begriffe
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Kartei Details
Karten | 87 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.03.2020 / 21.03.2020 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) (Linda) |
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Delegation
- Übertragung von Rechtsetzungskompetenzen: Voraussetzungen
Übertragung von Rechtsetzungskompetenzen
wichtig vor allem: Delegation von Legislative an Exekutive (horizontale Delegation)
Voraussetzungen:
- darf nicht durch Verfassung oder kantonales Recht ausgeschlossen sein
- Delegationsnorm muss in einem formellen Gesetz enthalten sein
- Delegation muss sich auf eine bestimmte, genau umschriebene Materie beziehen
- Grundzüge der delegierten Materie müssen in einem Gesetz umschrieben sein, sofern schwerwiegend in die Rechtsstellung des Bürgers eingegriffen wird
> Problem stellt sich nur bei unselbständigen Verordnungen. Daher müssen insb. Vollziehungs- und Polizeinotverordnungen die Voraussetzungen nicht erfüllen
Dienstbefehl
- Begriff
- Zweck
- Rechtsschutz
Dienstbefehl
- Begriff: Handlungsanweisung der vorgesetzten Person/Behörde an eine ihr unterstellte Perseon/Behörde in einer konkreten Verwaltungsangelegenheit (immer das Betriebsverhältnis betreffend)
- Zweck: Führung der Verwaltungseinheiten und Verwaltungsfunktionsträger im innerbetrieblichen Verhältnis
- Rechtsschutz
- offensichtlich rechtswidrige Dienstbefehle müssen nicht befolgt werden (Evidenztheorie)
- ansonsten regelt das kantonale Recht die Anfechtungsmöglichkeiten ("Anzeige") > keine Bundesregelung
Einsprache
- ordentliches Rechtsmittel
- Zweck
Einsprache
- ordentliches Rechtsmittel:
- fehlender Devolutiveffekt: Anfechtungsinstanz ist die verfügende Verwaltungsbehörde (> Unterschied zur Beschwerde)
- aufschiebende Wirkung
- ist eine Einsprache möglich, bleibt die Beschwerde subsidiär möglich für den Fall, dass der Einsprache nicht entsprochen wird
- Zweck: Beschleunigung von Verwaltungsverfahren
- ersetzt vorgängige Anhörung (VwVG 30 II b; VRG 46 II b)
- ermöglicht summarische Begründung von Verfügungen
Einsprache
- Abgrenzung
- Rechtsgrundlage
Einsprache
- Abgrenzung: Einwendung
- Rechtsgrundlage:
- Spezialgesetze
- Steuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- PBG
- Spezialgesetze
Einsprache
- Anfechtungsobjekt
- Fristen
Einsprache
- Anfechtungsobjekt: nur erstinstanzliche Verfügungen
- Fristen:
- auf Bundesebene in der Regel 30 Tage (z.B. ATSG 52 I)
- in Luzern nach VRG: 20 Tage (VRG 119 I)
- Säumnis: wird die Einsprachemöglichkeit nicht wahrgenommen, entfällt auch der Rechtsweg der Anfechtung mit Beschwerde (mangels formeller Beschwer)
Einwendung
- Rechtsnatur
- Zweck
- Rechtsgrundlagen
- Objekt der Einwendung
- Fristen
Einwendung
- Rechtsnatur: kein Rechtsmittel: Einwendungen als "Einsprachen ohne RM-Funktion"
- Einsprache: Behörde hat bereits verfügt
- Einwendung: Behörde hat noch nicht verfügt
- Zweck: Gewährung des rechtlichen Gehörs in Verfahren mit zahlreichen und/oder unbekannten Parteien
- Rechtsgrundlagen:
- wenn ein SV unter VwVG 30a subsumiert werden kann (sog. allg. Einwendungsverfahren)
- Spezialgesetz
- Objekt der Einwendung: Verfügungsentwurf oder Gesuch
- öffentliche Auflage und Bekanntmachung der Auflage
- Veröffentlichung im Kantonsblatt
- Fristen:
- behördliche Frist im allg. Einwendungsverfahren (VwVG 30a II)
- spezialgesetzliche Fristen (i.d.R. 30 Tage)
Eigentumsgarantie
Eigentumsgarantie (BV 26 I)
- Institutsgarantie (Kerngehalt): Verbot, das Institut des Eigentums aufzuheben oder faktisch auszuhöhlen (z.B. durch konfiskatorische Besteuerung > einziger Teilgehalt der Vermögen erfasst)
- Bestandesgarantie (einschränkbar nach BV 36)
- vermögenswerte Rechte des Zivilrechts: dingliche und obligatorische Rechte sowie Immaterialgüterrechte; nicht das Vermögenals solches
- wohlerworbene Rechte (Vertrauensschutz):
- Rechte aus Konzessionen und verwaltungsrechtlichen Verträgen
- zugesicherte Vermögensrechte von öffentlichen Angestellten (z.B. Abgangsentschädigung)
- tatsächliche Voraussetzungen des Eigentumsgebrauchs (insb. Zugang zu einer öffentlichen Sache)
- Wertgarantie (BV 26 II; direkte Anspruchsgrundlage)
- Anspruch auf Entschädigung für bestimmte Eingriffe in die Bestandesgarantie
- Formelle Enteignungen = "Enteignungen"
- Materielle Enteignungen = "Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen
- Anspruch auf volle Entschädigung (Eingriffe mittels BV 36 nicht möglich)
- Anspruch auf Entschädigung für bestimmte Eingriffe in die Bestandesgarantie
Autonome Satzung
- Begriff
- Beispiele
- Normenhierarchie
- Rechtsgrundlage
Autonome Satzung
- Begriff: generell-abstrakte Erlasse von Trägern der dezentralen Verwaltung zur autonomen Regelung seiner Angelegenheiten
- Beispiele:
- Gemeindeerlasse (Baureglemente, Gebührenreglemente, Wahlreglemente)
- Verordnungen / Reglemente von öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften (ETH, FINMA, Post, Spitäler)
- Normenhierarchie: Verordnungsrang; auf Gemeindeebene teilweise formelle Gesetze
- Rechtsgrundlage der Normsetzungsbefugnis: in Sachgesetzen oder kantonalen Verfassungen