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Verwaltungsrecht

Begriffe

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Kartei Details

Karten 87
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.03.2020 / 21.03.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)    (Linda)
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Delegation

- Übertragung von Rechtsetzungskompetenzen: Voraussetzungen

Übertragung von Rechtsetzungskompetenzen

wichtig vor allem:  Delegation von Legislative an Exekutive (horizontale Delegation)

 

Voraussetzungen:

  • darf nicht durch Verfassung oder kantonales Recht ausgeschlossen sein
  • Delegationsnorm muss in einem formellen Gesetz enthalten sein
  • Delegation muss sich auf eine bestimmte, genau umschriebene Materie beziehen
  • Grundzüge der delegierten Materie müssen in einem Gesetz umschrieben sein, sofern schwerwiegend in die Rechtsstellung des Bürgers eingegriffen wird

> Problem stellt sich nur bei unselbständigen Verordnungen. Daher müssen insb. Vollziehungs- und Polizeinotverordnungen die Voraussetzungen nicht erfüllen

Dienstbefehl

  • Begriff
  • Zweck
  • Rechtsschutz

Dienstbefehl

  • Begriff: Handlungsanweisung der vorgesetzten Person/Behörde an eine ihr unterstellte Perseon/Behörde in einer konkreten Verwaltungsangelegenheit (immer das Betriebsverhältnis betreffend)
  • Zweck: Führung der Verwaltungseinheiten und Verwaltungsfunktionsträger im innerbetrieblichen Verhältnis
  • Rechtsschutz
    • offensichtlich rechtswidrige Dienstbefehle müssen nicht befolgt werden (Evidenztheorie)
    • ansonsten regelt das kantonale Recht die Anfechtungsmöglichkeiten ("Anzeige")  > keine Bundesregelung

Einsprache

  • ordentliches Rechtsmittel
  • Zweck

 

Einsprache

  • ordentliches Rechtsmittel:
    • fehlender Devolutiveffekt: Anfechtungsinstanz ist die verfügende Verwaltungsbehörde (> Unterschied zur Beschwerde)
    • aufschiebende Wirkung
    • ist eine Einsprache möglich, bleibt die Beschwerde subsidiär möglich für den Fall, dass der Einsprache nicht entsprochen wird

 

  • Zweck: Beschleunigung von Verwaltungsverfahren
    • ersetzt vorgängige Anhörung (VwVG 30 II b; VRG 46 II b)
    • ermöglicht summarische Begründung von Verfügungen

Einsprache

  • Abgrenzung
  • Rechtsgrundlage

Einsprache

  • Abgrenzung: Einwendung

 

  • Rechtsgrundlage:
    • Spezialgesetze
      • Steuerrecht
      • Sozialversicherungsrecht
      • PBG

Einsprache

  • Anfechtungsobjekt
  • Fristen

Einsprache

  • Anfechtungsobjekt: nur erstinstanzliche Verfügungen

 

  • Fristen:
    • auf Bundesebene in der Regel 30 Tage (z.B. ATSG 52 I)
    • in Luzern nach VRG: 20 Tage (VRG 119 I)
    • Säumnis: wird die Einsprachemöglichkeit nicht wahrgenommen, entfällt auch der Rechtsweg der Anfechtung mit Beschwerde (mangels formeller Beschwer)

Einwendung

  • Rechtsnatur
  • Zweck
  • Rechtsgrundlagen
  • Objekt der Einwendung
  • Fristen

Einwendung

  • Rechtsnatur: kein Rechtsmittel: Einwendungen als "Einsprachen ohne RM-Funktion"
    • Einsprache: Behörde hat bereits verfügt
    • Einwendung: Behörde hat noch nicht verfügt
  • Zweck: Gewährung des rechtlichen Gehörs in Verfahren mit zahlreichen und/oder unbekannten Parteien
  • Rechtsgrundlagen:
    • wenn ein SV unter VwVG 30a subsumiert werden kann (sog. allg. Einwendungsverfahren)
    • Spezialgesetz
  • Objekt der Einwendung: Verfügungsentwurf oder Gesuch
    • öffentliche Auflage und Bekanntmachung der Auflage
    • Veröffentlichung im Kantonsblatt
  • Fristen:
    • behördliche Frist im allg. Einwendungsverfahren (VwVG 30a II)
    • spezialgesetzliche Fristen (i.d.R. 30 Tage)

Eigentumsgarantie

Eigentumsgarantie (BV 26 I)

  • Institutsgarantie (Kerngehalt): Verbot, das Institut des Eigentums aufzuheben oder faktisch auszuhöhlen (z.B. durch konfiskatorische Besteuerung > einziger Teilgehalt der Vermögen erfasst)
  • Bestandesgarantie (einschränkbar nach BV 36)
    • vermögenswerte Rechte des Zivilrechts: dingliche und obligatorische Rechte sowie Immaterialgüterrechte; nicht das Vermögenals solches
    • wohlerworbene Rechte (Vertrauensschutz):
      • Rechte aus Konzessionen und verwaltungsrechtlichen Verträgen
      • zugesicherte Vermögensrechte von öffentlichen Angestellten (z.B. Abgangsentschädigung)
    • tatsächliche Voraussetzungen des Eigentumsgebrauchs (insb. Zugang zu einer öffentlichen Sache)
  • Wertgarantie (BV 26 II; direkte Anspruchsgrundlage)
    • Anspruch auf Entschädigung für bestimmte Eingriffe in die Bestandesgarantie
      • Formelle Enteignungen = "Enteignungen"
      • Materielle Enteignungen = "Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen
    • Anspruch auf volle Entschädigung (Eingriffe mittels BV 36 nicht möglich)

Autonome Satzung

  • Begriff
  • Beispiele
  • Normenhierarchie
  • Rechtsgrundlage

Autonome Satzung

  • Begriff: generell-abstrakte Erlasse von Trägern der dezentralen Verwaltung zur autonomen Regelung seiner Angelegenheiten
  • Beispiele:
    • Gemeindeerlasse (Baureglemente, Gebührenreglemente, Wahlreglemente)
    • Verordnungen / Reglemente von öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften (ETH, FINMA, Post, Spitäler)
  • Normenhierarchie: Verordnungsrang; auf Gemeindeebene teilweise formelle Gesetze
  • Rechtsgrundlage der Normsetzungsbefugnis: in Sachgesetzen oder kantonalen Verfassungen