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Öffentliches Recht in a sand grain

Prüfschemen und Begriffe

Prüfschemen und Begriffe


Kartei Details

Karten 51
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.03.2020 / 05.08.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Linda)
Weblink
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Abgrenzung von Zivil- und öffentlichem Recht

(4 Theorien)

  1. Subordinationstheorie: Rechtliches Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger
  2. Interessentheorie: Öffentliches Recht, wenn fragliche Norm ausschliesslich oder überwiegend öffentliche Interessen verfolgt (Schutzrichtung der Norm)
  3. Funktionstheorie: Norm ordnet eine Staatsaufgabe an; Gemeinwesen als Normadressat
  4. Modale Theorie: öffentliches Recht, wenn die Sanktion bei Normverstoss öffentlich-rechtlicher Natur ist

 

Was ist eine öffentliche Aufgabe?

Tätigkeit, die dem Staat kraft Verfassung oder Gesetz zur Ausübung übertragen ist.

Grundprinzipien des Verwaltungsrechts

  1. Legalitätsprinzip (BV 5 I)
  2. öffentliches Interesse (BV 5 II)
  3. Verhältnismässigkeit (BV 5 II)
  4. Treu und Glauben (BV 5 III i.V.m. BV 9)
  5. Rechtsgleichheit und Willkürverbot (BV 8 und 9)

Verhältnismässigkeitsprüfung nach BV 5 II

  1. Massnahme ist geeignet, um das Ziel zu erreichen
  2. Massnahme ist erforderlich. Es gibt keine geeignetere Massnahme, um das Ziel zu erreichen
    1. sachlich: Verbot/Bewilligung darf nicht über das Ziel hinausgehen
    2. räumlich: Wirkungsbereich ist beschränkt
    3. zeitlich: nicht länger als nötig
    4. personell: nicht mehr Personen als erforderlich sind betroffen
  3. Massnahme ist zumutbar (Zweck-Mittel-Relation), Interessenabwägung

Delegation von Verwaltungsaufgaben an Private

BV 178 III

  1. Delegation ist in Gesetz im formellen Sinn vorgesehen
  2. Delegation beschränkt sich auf eine bestimmte Materie (keine Blankodelegation) und muss in den Grundzügen umschrieben sein
    1. Monopolkonzession: wirtschaftliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse (z.B. SBB)
    2. Beliehene Private: zur Nutzung privater Fachkenntnisse

Delegationsgrundsätze

BV 164 II; KV 45

  1. Delegation ist durch übergeordnetes Recht nicht ausgeschlossen (BV, KV, Gesetz)
  2. Delegationsnorm ist im formellen Gesetz
  3. Delegation bezieht isch auf eine bestimmte Materie (keine Blankodelegation)
  4. bei schwerem Eingriff: Grundzüge (Inhalt, Zweck, Ausmass) im formellen Gesetz

Teilgehalte von Treu und Glauben (BV 9)

  1. Vertrauensschutz (Schutz berechtigten Vertrauens in Zusicherungen und Auskünfte)
  2. Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens
  3. Verbot widersprüchlichen Verhaltens (nahe am Willkürverbot)

Rechtsgleichheitsgebot (BV 8)

 

  1. Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich zu behandeln (Gleichheitsgebot); Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu  behandeln (Differenzierungsgebot).
  2. Ungleichbehandlung setzt vernünftigen Grund voraus.