Öffentliches Recht in a sand grain
Prüfschemen und Begriffe
Prüfschemen und Begriffe
51
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Kartei Details
Karten | 51 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.03.2020 / 05.08.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe (Linda) |
Weblink |
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Abgrenzung von Zivil- und öffentlichem Recht
(4 Theorien)
- Subordinationstheorie: Rechtliches Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger
- Interessentheorie: Öffentliches Recht, wenn fragliche Norm ausschliesslich oder überwiegend öffentliche Interessen verfolgt (Schutzrichtung der Norm)
- Funktionstheorie: Norm ordnet eine Staatsaufgabe an; Gemeinwesen als Normadressat
- Modale Theorie: öffentliches Recht, wenn die Sanktion bei Normverstoss öffentlich-rechtlicher Natur ist
Was ist eine öffentliche Aufgabe?
Tätigkeit, die dem Staat kraft Verfassung oder Gesetz zur Ausübung übertragen ist.
Grundprinzipien des Verwaltungsrechts
- Legalitätsprinzip (BV 5 I)
- öffentliches Interesse (BV 5 II)
- Verhältnismässigkeit (BV 5 II)
- Treu und Glauben (BV 5 III i.V.m. BV 9)
- Rechtsgleichheit und Willkürverbot (BV 8 und 9)
Verhältnismässigkeitsprüfung nach BV 5 II
- Massnahme ist geeignet, um das Ziel zu erreichen
- Massnahme ist erforderlich. Es gibt keine geeignetere Massnahme, um das Ziel zu erreichen
- sachlich: Verbot/Bewilligung darf nicht über das Ziel hinausgehen
- räumlich: Wirkungsbereich ist beschränkt
- zeitlich: nicht länger als nötig
- personell: nicht mehr Personen als erforderlich sind betroffen
- Massnahme ist zumutbar (Zweck-Mittel-Relation), Interessenabwägung
Delegation von Verwaltungsaufgaben an Private
BV 178 III
- Delegation ist in Gesetz im formellen Sinn vorgesehen
- Delegation beschränkt sich auf eine bestimmte Materie (keine Blankodelegation) und muss in den Grundzügen umschrieben sein
- Monopolkonzession: wirtschaftliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse (z.B. SBB)
- Beliehene Private: zur Nutzung privater Fachkenntnisse
Delegationsgrundsätze
BV 164 II; KV 45
- Delegation ist durch übergeordnetes Recht nicht ausgeschlossen (BV, KV, Gesetz)
- Delegationsnorm ist im formellen Gesetz
- Delegation bezieht isch auf eine bestimmte Materie (keine Blankodelegation)
- bei schwerem Eingriff: Grundzüge (Inhalt, Zweck, Ausmass) im formellen Gesetz
Teilgehalte von Treu und Glauben (BV 9)
- Vertrauensschutz (Schutz berechtigten Vertrauens in Zusicherungen und Auskünfte)
- Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens
- Verbot widersprüchlichen Verhaltens (nahe am Willkürverbot)
Rechtsgleichheitsgebot (BV 8)
- Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich zu behandeln (Gleichheitsgebot); Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln (Differenzierungsgebot).
- Ungleichbehandlung setzt vernünftigen Grund voraus.