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Zivilverfahrensrecht I

Lernkarten Zivilverfahrensrecht I - Lehrmittel Schweizerisches Zivilprozessrecht und Internationales Privat- und Zivilprozessrecht

Lernkarten Zivilverfahrensrecht I - Lehrmittel Schweizerisches Zivilprozessrecht und Internationales Privat- und Zivilprozessrecht


Kartei Details

Karten 70
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 13.02.2020 / 23.05.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Nenne die Prozessvoraussetzungen

Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, schutzwürdiges Interesse, Gericht örtlich zuständig?, Gericht sachlich zuständig?, Sache andersweitig rechtshängig (Litispendenz), nebis in idem, Vorschuss geleistet?, wird die Partei vertreten (wenn ja, liegt Vollmacht vor?), Klagebewilligung (Art. 209 Abs. 3), Frist (Art. 209 Abs. 3 und 4), Unterschrift (Art. 130 Abs. 1, Nachfrist wenn fehlt)

Wann prüft das Gericht die örtliche Zuständigkeit?

Bei zwingendem Gerichtsstand von Amtes wegen. Sonst erst, wenn eine entsprechende Einrede erhoben wurde (wegen möglicher Einlassung nach Art. 18)

Was bedeutet nebis in idem?

Ein geschilderter und beurteilter Lebenssachverhalt (zweigliedriger Streiggegenstandsbegriff) darf nicht nochmals gerichtlich beurteilt werden.

Was ist ein relativ zwingender Gerichtsstand?

Auf diesen kann die sozial schwächere Partei nicht im Voraus oder durch Einlassung verzichten. Der Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Entstehung der Streitigkeit ist aber zulässig (Unterschied zu absolut zwingendem Gerichtsstand)

Was kann der Kläger tun, wenn das Gericht wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit nicht auf die Klage eintritt?

Er kann innert 30 Tagen eine Klage beim zuständigen Gericht erheben (Art. 63 Abs. 1). Als Zeitpunkt der Klageerhebung gilt dann das Datum der ersten Einreichung.

Wann ist eine Widerklage oder eine objektive Klagehäufung (=mehrere selbständige Ansprüche in einer Klage) zulässig?

Bei gleicher Verfahrensart (Art. 224 Abs. 1) und sachlichem Zusammenhang (Konnexität), falls eine andere örtliche Zuständigkeit gelten würde.

Was bedeutet Parteifähigkeit? Was setzt sie voraus?

Fähigkeit, an einem Prozess als Partei aktiv oder passiv teilzunehmen. Setzt Rechtsfähigkeit (Art. 11 Abs. 1 und Art. 53 ZGB) voraus.

Was bedeutet Prozessfähigkeit? Voraussetzungen?

Fähigkeit, in einem Prozess rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Natürliche Person: Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB) und Volljährigkeit (Art. 14 ZGB). Juristische Personen: Art. 54 ZGB.